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Tarifabschluss der GEW mit dem Arbeitgeberverband VPK (AG-VPK) erzielt

Tarifverhandlungen trotz Corona erfolgreich

Im Dezember 2020 haben sich die GEW und der Arbeitgeberverband privater Träger der Kinder- und Jugendhilfe e.V. (AG-VPK) auf einen Tarifabschluss für das Jahr 2021 geeinigt. Die Verhandlungen wurden durch die Herausforderungen der Corona-Pandemie stark beeinträchtigt, da sie zum großen Teil im Digitalformat stattfanden. Da Arbeitgeber und GEW sich relativ schnell über die zu verhandelnden Inhalte verständigen konnten und beide Seiten einen Willen zur Verständigung zeigten, konnten die durch die Videokonferenzen bedingten Kommunikationsprobleme relativ gut ausgeglichen werden. Dennoch sind Tarifverhandlungen unter diesen Bedingungen nicht unbedingt zu empfehlen. Der Tarifabschluss hat folgende Ergebnisse: • Erhöhung der Entgelte ab 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent • Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021 • Überleitung von Beschäftigten in Verwaltung sowie Hauswirtschaft und Technik in die neue Entgeltordnung unter Wahrung von Besitzständen • Einbezug von Betrieben oder Betriebsteilen niedersächsischer Unternehmen in den Tarifvertrag, auch wenn diese Teile in anderen Bundesländern ihren Sitz haben Weiterhin haben sich die Tarifvertragsparteien zu Verhandlungen zu einem Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung (bAV) verpflichtet. Diese Verhandlungen beginnen Mitte 2021 und werden vom Landesverband Niedersachsen für den Bundesverband geführt. Der Arbeitgeberverband VPK (AG VPK) organisiert in Niedersachen private Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren, Wohn- und Betreuungsformen und Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche. Beschäftigt sind Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen, aber auch Lehrkräfte, Verwaltungspersonal sowie technische und hauswirtschaftliche Mitarbeiter. Die Betriebe verteilen sich dabei über das ganze Land mit einem Schwerpunkt im Westen. Auch haben die Mitgliedseinrichtungen sehr unterschiedliche Größen, was die Verhandlungen nicht einfacher macht. Von Betrieben von fünf bis zehn Beschäftigten ohne Betriebsrat, über Einrichtungen mit 20 bis 30 Mitarbeiter*innen und zum Teil Betriebsräten bis hin zu großen Einrichtungen um die 100 Beschäftigte und starken Betriebsratsstrukturen reicht die Spannbreite. Die GEW hat erstmals 2018 Tarifverträge mit dem AG-VPK abgeschlossen und diese dann in den Verhandlungen 2019 und 2020 sukzessive an das Tarifniveau kommunaler Einrichtungen (TVöD) herangeführt. Ziel war und ist für die GEW, den Beschäftigten in Einrichtungen des AG-VPK Arbeits- und Entgeltbedingungen zu sichern, die mit denen im Kommunalbereich und anderen freien Trägern mithalten können. In Zeiten von Fachkräftemangel treffen sich an diesem Punkt die Interessen der Arbeitgeber und der GEW. Der ab dem 1. Januar 2021 geltende Entgelttarifvertrag und die Entgeltordnung haben mittlerweile das Niveau des TVöD erreicht. Offen ist daher nur noch die tarifliche Regelung einer betrieblichen Altersversorgung. Ein weiteres Tarifziel der GEW ist eine Mitgliedervorteilsregelung, um noch mehr Beschäftigten von einer GEW-Mitgliedschaft zu überzeugen. Ein besonderer Dank gebührt den Mitgliedern der Tarifkommission, die trotz der ungünstigen Rahmenbedingungen unermüdlich für die Interessen der Beschäftigten eingetreten sind. Weitere Interessent*innen an der Arbeit der Tarifkommission sind durchaus erwünscht. Die ab dem 1. Januar 2021 gültigen Entgelttabellen, die Eingruppierungsvorschriften und die Rahmentarifverträge sind in einer Tarifbroschüre zusammengefasst und können bei der GEW Niedersachsen angefordert werden. Ansprechpartner für Fragen rund um VPK ist der Verfasser.

Rüdiger Heitefaut