Sonderzahlung Beamtinnen und Beamte
Zum 1. Dezember wird es erstmals seit 2005 wieder dauerhaft für alle aktiven Beamtinnen und Beamte eine Jahressonderzahlung geben. Die Besoldungsgruppen bis A 8 bekommen eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 920 Euro, die übrigen Besoldungsgruppen 300 Euro und die Anwärterinnen und Anwärter 150 Euro.
Dies ist ein Erfolg des DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes, die Vereinte Dienstleitungsgewerkschaft (ver.di), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie der organisierten Beamtinnen und Beamten! Der gewerkschaftliche Dachverband wertet die Sonderzahlung als einen ersten Schritt, um die Arbeit im öffentlichen Dienst in Niedersachsen attraktiver zu gestalten.
Dr. Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB in Niedersachsen, erklärt: „Es ist ein großer Erfolg für uns Gewerkschaften, dass es mit der Sonderzahlung für die Landesbeamtinnen und -beamten den Wiedereinstieg in das 2005 abgeschaffte Weihnachtsgeld gibt. Unser Beharren auf Fairness und Gerechtigkeit hat sich gelohnt.“
Ute Gottschaar, stellvertretende Landesleiterin bei ver.di Niedersachsen/Bremen, betont: „Das ist ein guter erster Schritt, den unsere Kolleg*innen erkämpft haben, es müssen weitere folgen. Nur dann kann Niedersachsen irgendwann die rote Laterne bei der Besoldung abgeben.“
Laura Pooth, Vorsitzende der GEW Niedersachsen, sagt: „Die Sonderzahlung ist dringend nötig, um den öffentlichen Dienst in Niedersachsen attraktiver zu machen. Die Arbeitsbedingungen müssen allerdings dauerhaft besser werden. Nur so können Fachleute gehalten und Nachwuchskräfte angeworben werden.“
Dietmar Schilff, Vorsitzender der GdP Niedersachsen, stellt heraus: „Die jetzige Höhe der Sonderzahlung ist ein guter Einstieg. Echte Wertschätzung würde es aber bedeuten, wenn sich das Weihnachtsgeld für alle an den Entgelten für Tarifbeschäftigte des Öffentlichen Dienstes orientiert und auch die Pensionsberechtigten einbezogen würden.“