Schwimmen in der Schule
Im Wasser können Erfahrungen gesammelt werden, die ausschließlich in diesem Element möglich sind.
Das Bewegen im Wasser kann den gesundheitlichen Zustand und die körperliche Entwicklung von Grundschulkindern besonders günstig beeinflussen, da dabei große Muskelgruppen des Rumpfes und der Extremitäten eingesetzt werden, was zu einer Kräftigung der gesamten Muskulatur führt. Eine erworbene Schwimmfähigkeit bildet die Voraussetzung zur Teilhabe an weiteren bedeutsamen schulischen Aktivitäten wie Reisen und allen Formen des Wassersports. Schwimmen zu können ist eine lebenswichtige und teilhabe-relevante Grundfähigkeit, die in Deutschland aber, ähnlich wie der Bildungserfolg, nach wie vor stark von der sozialen Herkunft der Eltern abhängt. Die Schwimmfähigkeit zu erwerben sowie die Fähigkeit, gefährdende Situationen im Wasser meiden und ggf. bewältigen zu können, gehören deshalb zu den Grundaufgaben schulischen Sportunterrichts.
Quantitativ unzureichende und in der Substanz oft erbärmliche kommunalen Bäder, insbesondere Hallenbäder, führen allerdings häufig zu einem kompletten Ausfall des verbindlich vorgegebenen Schwimmunterrichts.
Die GEW-Sportkommission fordert:
- In allen Grund- und weiterführenden Schulen ist Schwimmunterricht mindestens über ein komplettes Schuljahr von dafür qualifizierten Lehrkräften zu erteilen.
- Zur Sportlehrkräfte-Ausbildung an den Hochschulen muss Schwimmen als obligatorischer Teil gehören.
- Sofern in einer Kommune (vorübergehend) keine Schwimmhalle oder kein Schwimmbad zur Verfügung steht, sind Möglichkeiten zu suchen, wie der Schwimmunterricht dennoch durchgeführt werden kann (z.B. Projekttage /-wochen geblockt; von der Schule organisierte kostenlose Ferienschwimmkurse; die Kommunen müssen die Fahrkosten übernehmen).
- Bereitstellung von mehr Schwimmbädern zur Durchführung von Schwimmunterricht. Um das notwendige Finanzvolumen für den Bau und den Unterhalt von Schwimmbädern bereitzustellen, fordert die GEW finanzielle Unterstützung der Kommunen auch durch Landes- und Bundesmittel.
Näheres siehe E&W Bund Heft 11/2018