Schulungen für Wahlvorstände
Im kommenden Jahr werden am 10. und 11. März die örtlichen Personalräte der Schulen, die Schulbezirkspersonalräte und der Schulhauptpersonalrat beim Kultusministerium gewählt. Wahlvorstände sind für die Organisation der Personalratswahlen und somit für die Interessensvertretung der Kollegien enorm wichtig. Die GEW möchte den Wahlvorständen deshalb ihre Arbeit erleichtern, indem sie Schulungen und Materialien anbietet.
Dabei werden Kenntnisse vermittels, die für die Tätigkeit im Wahlvorstand erforderlich sind. Außerdem wird bei der Schulung eine GEW-Broschüre mit hilfreichen Texten und Vordrucken für Wahlvorstände erhältlich sein. Sie enthält die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen, die für den normalen Ablauf der Wahl erforderlich sind und erläutert sie durch Beispiele sowie Hinweise. Die speziellen Bedingungen an den Schulen ein werden natürlich berücksichtigt. Zusätzlich werden alle wesentlichen Formulare, Vorschläge für Termine sowie die rechtlichen Grundlagen zur Verfügung gestellt. Als Referent*in stehen Expert*innen des Bezirkswahlvorstandes zur Verfügung.
Tagungsinhalte
- Aufstellen des Wählerverzeichnisses
- Ermittlung der Zahl der zu wählenden PR-Mitglieder und Verteilung der Sitze auf die Gruppen und auf Frauen und Männer
- Wahlausschreiben
- Wahlvorschläge
- Stimmzettel und Wahlverfahren
- Stimmabgabe
- Feststellung des Wahlergebnisses
Die Teilnahme der Mitglieder erfolgt durch einen Entsendebeschluss des Wahlvorstandes. Die Schulleitungen müssen die Wahlvorstände für die Schulung freistellen - nach § 20 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG). Ein Sonderurlaubsantrag ist nicht erforderlich.
Die Termine sind (demnächst) auf den Seiten der GEW-Bezirksverbände zu finden:
www.gew-bvbs.de
www.gew-bvhannover.de
www.gew-bvlueneburg.de (Interessierte Kolleg*innen melden sich bitte in der GEW-Geschäftsstelle des Bezirks Lüneburg: info@gew-bvlueneburg.de)
www.gewweserems.de