Schulleitungsverband und GEW kritisieren Corona-Kompensationskonzept
Der Schulleitungsverband (SLVN) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Niedersachsen bemängeln Zeitpunkt und Inhalt des Corona-Kompensationskonzeptes aus dem Kultusministerium. Minister Grant Hendrik Tonne hatte dies am 8. September an die allgemeinbildenden Schulen schicken lassen. Auf zehn Seiten finden sich unter anderem verpflichtende Anweisungen, wie als Schulleitungen und Kollegium mit Reflexion und Beratung der Schülerinnen und Schüler noch vor den Herbstferien zu verfahren ist. Das als Ergänzung bisheriger Regelungen gedachte Konzept erweist sich aus Sicht des SLVN und der GEW als wenig hilfreich und eher praxisfern. Es bedeute zusätzliche Mehrarbeit für alle Beteiligten, die sich bereits mit dem Einstieg in Szenario A außerordentlichen Herausforderungen stellen mussten.
„Seit dem Ende der Sommerferien sind mehr als zwei Wochen vergangen. Alle Stunden- sowie Arbeits- und Terminpläne in den Schulen sind längst gemacht. Diese Anweisungen des Ministeriums kommen mindestens vier Wochen zu spät“, berichtete die SVLN-Vorsitzende Andrea Kunkel: „Wir haben in den Schulen unsere Antworten und unsere Wege gefunden, mit der Pandemie umzugehen. Daher benötigen wir zu diesem Zeitpunkt weder eine Anweisung noch einen Ratgeber! Stattdessen brauchen wir Unterstützung bei dringenden Fragen und Anliegen.“
„Im Konzept sind zahlreiche Selbstverständlichkeiten enthalten, die in den Schulen bereits erledigt sind. Die Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen im Lockdown wurden und werden beispielsweise aufgearbeitet. In dieser Konzeption schwingt Misstrauen mit, das schlicht unangemessen ist“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth.
Statt überflüssiger Bevormundung wünsche man sich Vertrauen in die Arbeit der Profis vor Ort und Handlungsspielräume für die Schulbeschäftigten.
Kunkel und Pooth kritisierten die ausufernde Arbeitsbelastung an den Schulen und forderten endlich eine Ausstattung mit ausreichenden personellen Ressourcen. Die verpflichtende Durchführung von Reflexion und Beratungsangeboten für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler noch vor den Herbstferien müsse umgehend vom Tisch.