Zum Inhalt springen

Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren

Der Niedersächsische Landtag hat am 3. Juni 2015 entschieden, zum 9-jährigen Bildungsgang an Gymnasien (G 9) und an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen zurückzukehren.

Die Umstellung begann am 1. August 2015. Hierbei wurden die Schuljahrgänge 5 bis 8 einbezogen. Im Frühsommer 2021 werden erstmals wieder Schülerinnen und Schüler das Abitur nach einem 9-jährigen Bildungsgang absolvieren. Diese Schülerinnen und Schüler befinden sich im laufenden Schuljahr (2017/2018) im 10. Schuljahrgang und werden zum 1. August 2018 in eine eigenständige Einführungsphase (Schuljahrgang 11) versetzt.

Im Sommer 2019 startet dann die Qualifikationsphase, die mit der Umstellung auf fünfstündige Leistungs- und dreistündige Grundkurse wesentliche Änderungen bringt, auf die sich die Kolleginnen und Kollegen einstellen und vorbereiten müssen.

Die Kultusministerkonferenz schreibt ab Jahrgangsstufe 5 bis zum Abitur ein Stundenvolumen von 265 Jahreswochenstunden vor. Darauf dürfen fünf Stunden Wahlunterricht angerechnet werden.
Durch die Rückkehr zu G 9 erhöht sich die Wochenstundenzahl der Schülerinnen und Schüler bis zur Hochschulreife auf mindestens 273 Pflichtstunden. Dafür haben die Schülerinnen und Schüler aber ein Jahr mehr Zeit. Auf die Jahrgängen 5 bis 11 entfallen dabei maximal 30 Pflichtwochenstunden (ohne Profilunterricht). In der Qualifikationsphase sind mindestens 32 Stunden zu belegen.

In den folgenden Materialien geben wir einen Überblick über die wesentliche Änderungen, die mit G 9 auf die Schulen zukommen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998, zuletzt geändert am 16. August 2017

Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VOGO) vom 17. Februar 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. August 2016

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO-GO), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK v. 12.8.2016

Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) vom 19. Mai 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. August 2016

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOFAK), zuletzt geändert d. RdErl. d. MK v. 12.8.2016