Rolle des LandesSportBundes (LSB) – Sportfördergesetz – Leistungssportförderung in der Schule
Der LSB gewinnt immer mehr Einfluss auf den Schulsport in Niedersachsen.
Schon durch das Sportfördergesetz von 2012 hat der LSB stärkeren Einfluss auf den außerunterrichtlichen Schulsport gewonnen, denn das Kultusministerium (MK) hat z.B. fast keine Möglichkeiten, die Vergabe der Landesmittel, die dem LSB für den außerunterrichtlichen Schulsport (Ganztag) vom Innenministerium zur Verfügung stehen, zu steuern. Nun hat der LSB durch die Neufassung der Kooperationsvereinbarung „Leistungssportförderung und Schule“ (MK-LSB) nicht nur Einfluss auf den Schulsport im Ganztag erlangt, sondern es ist ihm auch gelungen, Einfluss auf den schulischen Pflicht-Sportunterricht an Grundschulen zu nehmen.
Grundschulen sollen sich ab sofort für das Zertifikat „Talentschule des Sports“ (TdS) bewerben können. Diese Grundschulen sollen sich zum Leistungssport bekennen und dies im Schulprogramm verankern.
Grundschulen sollen also zu „Talentschmieden“ des Hochleistungssports werden! Weder DOSB noch LSB dürfen die Inhalte des Schulsports bestimmen und es sollten auch nicht die Kerncurricula Sport im Primar- und Sekundarbereich im Sinne einer spitzensportlichen Orientierung verändert werden, wie es die die Vereinbarung (MK-LSB, S. 8) vorsieht.
Die GEW Sportkommission befürwortet eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Schule und Sportverein (LSB) durchaus, aber nur wenn gewährleistet ist, dass Bewegungs-, Spiel und Sportangebote im außerunterrichtlichen Sport (Ganztagsschule) stets als Ergänzung zum verpflichtenden Sportunterricht gesehen werden
und sich immer am Schulprogramm bzw. der Schulsportkonzeption der einzelnen Schule orientieren.
Näheres siehe E&W 10-11 2017 S. 22/23 (PDF)