Zum Inhalt springen

Arbeitszeiterfassung

OVG Lüneburg: Urteil zur Arbeitszeiterfassung für Schulleitungen

Das OVG Lüneburg fällt am 11. Februar 2025 eine Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung von Schulleitungen in Niedersachsen.

Foto: Shutterstock/GEW

Warum das Urteil für alle Lehrkräfte relevant ist

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg verkündet am 11. Februar 2025 sein Urteil zur Frage der Arbeitszeiterfassung von Schulleitungen in Niedersachsen. In dem Fall geht es um die Frage, ob Schulleitungen einen Anspruch auf die Erfassung ihrer Arbeitszeit haben. Obwohl das Verfahren einen einzelnen Schulleiter betrifft, könnte die Entscheidung weitreichende Folgen für alle Lehrkräfte haben. Eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung würde bedeuten, dass sämtliche Lehrkräfte ihre tatsächlich geleisteten Stunden dokumentieren können. Dies könnte zur Entlastung beitragen, da klare Grenzen der Arbeitszeit eingehalten werden müssten.

Die Rolle der GEW Niedersachsen im Verfahren

Die GEW Niedersachsen kämpft seit 2015 dafür, dass Lehrkräfte ihre Arbeitszeit erfassen und damit belegen können, dass Lehrkräfte und Schulleitungen häufig über die im Niedersächsischen Beamtengesetz (§ 60) festgelegte Arbeitszeit von 40 Wochenstunden hinaus arbeiten. Derzeit begleitet die GEW Niedersachsen 13 Betroffene in diesem Zusammenhang. Dazu gehören fünf Schulleiter*innen, vier Lehrkräfte an Grundschulen und vier Lehrkräfte an Gymnasien. Sechs Lehrkräfte und eine Schulleitung arbeiten in Teilzeit.

Aus den Erkenntnissen der Arbeitszeitstudie der GEW Niedersachsen lässt sich ableiten, dass Schulleitungen im Durchschnitt mehr als 50 Stunden pro Woche arbeiten. Neben ihren unterrichtlichen Aufgaben übernehmen sie umfangreiche Verwaltungs- und Organisationsaufgaben. Die Studie zeigt zudem, dass die steigenden Anforderungen und zusätzlichen Verantwortlichkeiten zu einer erheblichen Mehrbelastung führen und sich negativ auf die Besetzung von Schulleitungsstellen auswirken. In vielen Fällen bleiben diese über einen längeren Zeitraum unbesetzt.

Mögliche Folgen des Urteils

Je nach Ausgang des Verfahrens könnte eine gesetzliche Anpassung notwendig werden, um eine verbindliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung für Schulleitungen zu schaffen. Die weiteren Entwicklungen in diesem Verfahren werden aufmerksam verfolgt.