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Tarifrunde der Länder: GEW fordert bei erster Verhandlungsrunde 5 Prozent mehr Gehalt

Am 8. Oktober begannen die Verhandlungen über den Tarifvertrag der Länder zwischen den Bundesländern und Gewerkschaften. Es geht um die Gehälter und Arbeitsbedingungen der Angestellten im Landesdienst – und mittelbar auch um die der Beamt*innen.

Gemeinsam mit ver.di und der GdP fordert die GEW 5 Prozent mehr Gehalt mit einem Mindestanstieg von 150 Euro. Darüber hinaus erwartet die GEW, dass die Erfahrungszeiten bei Höhergruppierungen vollständig mitgenommen werden, dass für studentische Beschäftigte auch ein Tarifvertrag gilt und dass endlich die sog. „Paralleltabelle“ für angestellte Lehrkräfte kommt.

Die Gehaltsforderung von 5 Prozent bzw. 150 Euro ist angesichts der steigenden Inflation und der Arbeit, die die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst gerade in der Corona-Zeit geleistet haben, eine angemessene Forderung. Der Stress in den Bildungseinrichtungen hat durch die geänderten Rahmenbedingungen gravierend zugenommen. Aus den Schulen ist bekannt, dass die Arbeitsbelastung um 30 Prozent zugenommen hat; an den Hochschulen stieg der Arbeitsdruck durch die schlechteren Lehr- und Forschungsbedingungen bei gleichbleibenden Erwartungen an. Dies kann nicht durch Klatschaktionen für den öffentlichen Dienst abgegolten werden. Es muss sich auch bei den Tarifverhandlungen wiederfinden.

Die Finanzminister*innen der Länder können sich nicht mit schwachen Haushalten rausreden. Der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers, zugleich Verhandlungsführer für die Arbeitgeberseite, hat im September seinen „Stabilitätsbericht“ vorgestellt. Ergebnis: „Eine Haushaltsnotlage droht nicht“, wie der Minister höchstselbst mitteilte. Mit Ausnahme eines roten Warnsignals sind alle Kennziffern für einen stabilen Haushalt im soliden Bereich. Und dieses eine Warnsignal betrifft die allseits akzeptierte Schuldenaufnahme in 2020. Gehaltserhöhungen für die Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind also selbst nach den Maßstäben der Arbeitgeber umsetzbar und zudem eine sinnvolle Investition, um die Wirtschaft zu stützen und ein gutes Beispiel für andere Lohnabschlüsse.

Mehr dazu in der E&W Niedersachsen, Ausgabe November (Erscheinungsdatum 23. Oktober).