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Enormer Erfolg der GEW-Vertretung im SHPR

Rahmendienstvereinbarung Digitalisierung verabschiedet

Am 29. September 2021 hat der Vorsitzende des Schulhauptpersonalrates, Holger Westphal, die Rahmendienstvereinbarung Digitalisierung unterzeichnet. Damit ist der Einsatz digitaler Medien im Schulkontext endlich grundlegend geregelt.

Der Verhandlung ging ein jahrelanges Ringen des Schulhauptpersonalrates voraus. Besonders die GEW-Personalräte wiesen seit Jahren darauf hin, dass in Niedersachsen eine solche Regelung noch fehlte und die Schulen mit der Digitalisierung sowie ihrer Auswirkung auf die Arbeitsbedingungen allein gelassen wurden. Diese Hartnäckigkeit und das unermüdliche Engagement insbesondere der GEW-Mitglieder im Schulhauptpersonalrat hat sich jetzt ausgezahlt.

Die abgeschlossene Rahmen-Dienstvereinbarung gilt zwar „nur“ für die Pandemiesituation, enthält aber Regelungen, hinter die auch im Regelbetrieb nicht zurückgegangen werden kann. So ist beispielsweise festgehalten, dass keine Lehrkraft zur Durchführung von Videokonferenzen verpflichtet werden kann. Sie ist verbindlich für alle Schulen, wobei noch notwendige Detailregelungen (auch für den Regelbetrieb) vor Ort abgeschlossen werden müssen. Das ist auch deswegen sinnvoll, weil jede Schule anders aufgestellt ist. Orientieren kann sie sich dabei an den Regelungen der Rahmendienstvereinbarung.

Unterstützung finden die Schulbeschäftigten bei den Personalräten der GEW in den Stufenvertretungen, in der im September 2021 veröffentlichten Broschüre „Digitale Kommunikation und Datenschutz in Schule“ und im Internet unter www.gew-nds.de/bildung-in-der-digitalen-welt/. Dort steht auch die Broschüre für Mitglieder kostenlos zum Download bereit. Wer eine gedruckte Fassung erwerben möchte (Preis 2 Euro), wendet sich bitte an die Kollegin Bayer unter h.bayer(at)gew-nds(dot)de.

Anne Kilian