Zum Inhalt springen

Home-Office-Pauschale als Teil des Arbeitnehmer-Pauschbetrags

Schon für das Steuerjahr 2020 gilt die neue Home-Office-Pauschale.

Wer teilweise zuhause arbeitet (was bei selbständigen Lehrkräften immer gilt, da auch die Vorbereitung zählt), kann für jeden Tag an dem er nur zuhause gearbeitet hat pauschal 5 Euro als Betriebsausgabe geltend machen, maximal aber 600 Euro im Jahr (also für 120 Arbeitstage).  Das Problem: man muss auch rückwirkend für 2020 angeben können, um welche Tage es genau geht. Die Pauschale ist nicht möglich, wenn man ohnehin schon ein häusliches Arbeitszimmer geltend macht. Die Vorschrift findet man in § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG: § 4 EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Sie ist nicht zusätzlich zur oben in Nr. 2 genannten Pauschale möglich. Infos des Bundesfinanzministeriums dazu und zu weiteren Neuerungen bei den Steuern hier:

Bundesfinanzministerium - Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)