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Grundsatzerlass „Die Arbeit in der Grundschule“ – Ein Schritt in die richtige Richtung?

Die Grundschule von heute ist durch eine große Heterogenität in der Schülerschaft geprägt. Als wäre dies nicht schon Herausforderung genug, werden den Lehrkräften fortwährend immer neue Aufgaben übertragen, ohne dass bislang an anderer Stelle wirkliche Entlastungen geschaffen wurden. Viele Lehrkräfte und Schulleitungen stehen schon lange an der Grenze ihre Belastbarkeit.

Am 1. August 2020 ist der neue Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ in Kraft getreten. Darin wurden Anpassungen an das Niedersächsische Schulgesetz sowie inhaltliche Schärfungen und Schwerpunktsetzungen vorgenommen. Wird dieser Erlass nun den Bedingungen an den Grundschulen gerecht und macht er unsere Grundschulen zukunftsfähig?

Einschätzung der wesentlichen Veränderungen

Demokratiebildung

Demokratiebildung und Friedenserziehung sind als Bildungs- und Erziehungsaufgaben explizit festgeschrieben. Die Ergänzung dieser demokratischen Aspekte, insbesondere auch die stärkere Bekräftigung der demokratischen Mitbestimmung der Schüler*innen durch die verbindliche Einführung von Schülerversammlungen, ist äußerst positiv zu bewerten. Allerdings müssen das Erlernen und Leben demokratischer Strukturen fest in den Schulalltag integriert werden. Zeitliche und personelle Ressourcen sind dafür in dem Erlass nicht eingeplant.

 

Förderung

Durch vorbeugende Förderung sollen Leistungsversagen und die Entstehung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs entgegengewirkt werden. Bildungsbenachteiligungen sollen wahrgenommen sowie gezielt und konsequent im Unterricht aufgenommen werden.

Die Grundschule hat von jeher das Ziel, alle Schüler*innen angemessen zu fördern. Dies kann nicht alleinige Aufgabe der Lehrkräfte sein. Eine Zusammenarbeit mit anderen Professionen und Erziehungsberechtigten ist hierfür grundlegend. Der Auf- und Ausbau multiprofessioneller Teams an den Grundschulen sowie Entlastungsstunden für die vielschichtige Zusammenarbeit sind daher unbedingt erforderlich.

 

Integrative Sprachförderung

Es wird verstärkt betont, dass die integrative Sprachförderung für Schüler*innen mit Deutschförderbedarf Aufgabe jeder Lehrkraft in allen Unterrichtsfächern ist. Eine integrative Sprachförderung allein ist nicht ausreichend, um die notwendigen bildungssprachlichen Kompetenzen zu erwerben. Zusätzlich ist eine gezielte Sprachförderung durch Fachlehrkräften unabdingbar.

 

Basiskompetenzen

Als Grundlage für den weiteren Bildungsweg wird dem sicheren Aufbau der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen ein höherer Stellenwert beigemessen.

Dies ist durchaus positiv zu bewerten. Dem Üben wird auch in den Kerncurricula eine höhere Bedeutung zugeschrieben. Hierfür wurde jedoch kein ausreichender Raum geschaffen! Eine Entschlackung der Kerncurricula ist folglich notwendig.

 

Soziale Arbeit

Die soziale Arbeit wird als Bestandteil der Grundschulen aufgenommen. Sie kann laut Erlass mit dazu beitragen, dass Schüler*innen erfolgreich am sozialen Leben teilnehmen können. Bislang stehen Schulsozialarbeiter*innen nur wenigen Grundschulen zur Verfügung. Die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung muss dringend ausgebaut und an allen Grundschulen etabliert werden, damit insbesondere benachteiligte Kinder verstärkt unterstützt und Lehrkräfte entlastet werden können.

 

Wechsel der Klassenlehrkraft

Die vorherige Empfehlung, einen Wechsel der Klassenlehrkraft nach dem zweiten Schuljahrgang vorzunehmen, wird durch die neue Formulierung „Ein Wechsel der Klassenlehrkraft ist nach dem 2. Schuljahr anzustreben.“ verschärft. Durch die Einführung der Inklusion und der Ganztagsschule hat sich das Aufgabenspektrum der Klassenlehrkraft noch einmal erweitert. Aufgrund der zunehmenden Heterogenität in der Schülerschaft ist eine Kontinuität in der Klassenleitung äußerst wichtig. Dies trägt zur Stabilität des Lernumfelds und der Lernentwicklung bei. Der Einsatz eines multiprofessionellen Teams bedeutet zudem einen höheren organisatorischen Aufwand der Klassenlehrkraft. Sie koordiniert und steuert die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Lernentwicklung jedes Kindes. Die Klassenlehrkraft arbeitet außerdem mit außerschulischen Institutionen wie dem Jugendamt, Erziehungsberatungsstellen, Therapieeinrichtungen und so weiter zusammen und pflegt die Kontakte. Der Aufbau eines solchen komplexen Netzwerkes benötigt Zeit. Für die vertrauensvolle und verlässliche Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ist daher eine Kontinuität über vier Jahre sehr hilfreich und entlastend. Aus diesen Gründen hat sich die Landesfachgruppe Grundschulen beim Kultusministerium für folgende Formulierung ausgesprochen: „Eine Klassenleitung über vier Schuljahrgänge ist anzustreben.“

 

Vertretungsunterricht

Hinsichtlich der Erteilung von Vertretungsunterricht wurde rechtlich präzisiert, dass Vertretung durch Lehrkräfte erfolgt, wohingegen die Pädagogischen Mitarbeiter*innen lediglich zur Beaufsichtigung eingesetzt werden können. Unterricht soll nicht ausfallen, sondern vertreten werden. Stehen Grundschulen neben Pädagogischen Mitarbeiter*innen keine Lehrkräfte für Vertretung zur Verfügung, bedeutet dies bei Ausfall einer Lehrkraft, dass die Schüler*innen nur betreut und nicht unterrichtet werden können. Ein tragfähiges Vertretungskonzept kann es nur geben, wenn Lehrkräftestunden als Vertretungsreserve fest eingeplant werden.

 

Regelmäßige Durchsicht

Die bislang festgelegte regelmäßige Durchsicht der Hausaufgaben wird erweitert. Fortan soll eine regelmäßige Durchsicht und Korrektur der Hausaufgaben durch die Lehrkraft erfolgen. Die Gesamtkonferenz entscheidet weiterhin über die Grundsätze von Hausaufgaben. Hinzugekommen ist, dass die Klassenkonferenz für die Koordinierung der Hausaufgaben zuständig ist. Auch die Umsetzung dieser Vorgabe ist wieder mit einer erheblichen Mehrbelastung in Hinblick auf die Arbeitszeit verbunden. Die regelmäßige Korrektur der Hausaufgaben ist zudem aus pädagogischen Gründen kritisch zu sehen.

 

Teilnahme an Vergleichsarbeiten

Eine begrüßenswerte Änderung ist die Aufhebung der verpflichtenden Teilnahme an landesweiten Vergleichsarbeiten.

 

Schullaufbahnempfehlung

Im vierten Schuljahr ist nun eine Schullaufbahnempfehlung auf Wunsch der Eltern mit dem zweiten Beratungsgespräch abzugeben. Diese Schullaufbahnempfehlung muss vorab von der Klassenkonferenz beschlossen werden. Ein Beratungsprotokoll ist weiterhin zu führen. Dieses ermöglicht offenere Formulierung und kann die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung beim Übergang ersetzen.

Eine Beratung über die individuelle Lernentwicklung und zur Wahl der weiterführenden Schulform ist grundsätzlich sinnvoll. Eine ausdrückliche Empfehlung auf Grundlage eines Konferenzbeschlusses bekommt jedoch einen völlig anderen Stellenwert. Dies ist zum einen aus pädagogischer Sicht kritisch zu betrachten. Zum anderen stellt sich die Frage, welche Bedeutung eine Schullaufbahnempfehlung bei der Anmeldung an einer weiterführenden Schule bekommen könnte. Auch vor dem Hintergrund, dass der Elternwille über die Wahl der weiterführenden Schule entscheidet, ist die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens zu hinterfragen.

Im Hinblick auf den Übergang in die weiterführende Schule ist anzumerken, dass ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf in vielen Fällen fortbesteht. Daher wäre es äußerst wünschenswert, das Übergangsgutachten deutlich zu verschlanken oder nur noch im Bedarfsfall anzufertigen. So könnten Lehrkräfte zeitlich entlastet werden!

 

Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit innerhalb sowie zwischen den Schulen, Einrichtungen und Professionen soll deutlich intensiviert werden.

Für gelingende Übergänge werden für die Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Tageseinrichtungen beispielsweise gemeinsame Dienstbesprechungen, die Teilnahme an Entwicklungsgesprächen, Hospitationen oder die Erstellung von Konzepten und Lernwerkstätten vorgeschlagen.

Für präventive Maßnahmen und die Umsetzung der Inklusion soll die Zusammenarbeit mit den Förderzentren und den RZIs dienen. Auch hier werden regelmäßige Dienstbesprechungen, Hospitationen und gemeinsame Veranstaltungen als Formen der Zusammenarbeit genannt.

Daneben bleibt natürlich die Zusammenarbeit innerhalb der Schule, mit Erziehungsberechtigten, Jugendhilfe, Psycholog*innen und so weiter bestehen.

Eine intensivere und umfassendere Zusammenarbeit ist prinzipiell sehr zu begrüßen. Bei dem derzeitigen Arbeits- und Aufgabenpensum ist dies ohne Entlastungen nicht zu leisten! Zudem setzen gegenseitige Hospitationen sowohl zeitliche als auch personelle Ressourcen voraus.

 

Fazit

Der neue Grundsatzerlass enthält durchaus zukunftsweisende und unterstützenswerte Ansätze, die die gegenwärtigen gesellschaftlichen und schulischen Bedingungen aufgreifen. Es ist jedoch versäumt worden, für die zusätzlichen Aufgaben zeitliche und personelle Ressourcen zu schaffen. Bereits die Arbeitszeitstudie der GEW hat belegt, dass die Arbeitsbelastung an Grundschulen zu hoch ist.

Grundschullehrkräfte brauchen dringend Entlastungen und keine stetige Verschärfung ihrer Arbeitsbedingungen. Bereits im Rahmen der Anhörung dieses Erlasses wurde vonseiten der GEW darauf verwiesen. Dies hat im Kultusministerium jedoch kaum Gehör gefunden.

Dieser Erlass verdeutlicht erneut, dass die Forderungen der Landesfachgruppe Grundschulen endlich Berücksichtigung finden müssen.

Vor diesem Hintergrund fordert die Landesfachgruppe Grundschulen weiterhin:

  • die Reduzierung der Regelstundenzahl,
  • die Einführung von Entlastungsstunden für unterrichtliche und besondere Belastungen,
  • den Einsatz von Multiprofessionellen Teams an allen Grundschulen und Zeit für die Zusammenarbeit sowie
  • die Einführung einer Vertretungsreserve für Kontinuität im Schulalltag.