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Forderung nach gleicher Besoldung und Angleichung der Arbeitszeit

Infoheft Fachpraxislehrkräfte in Niedersachsen Ein neues Infoheft beschreibt die Arbeits- und Besoldungsbedingungen der Fachpraxislehrkräfte in Niedersachsen - und ihre Forderungen. Dazu gehören eine Mindestbesoldung nach A 10/E 10 im ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2.

Niedersachsens Fachpraxislehrkräfte engagieren sich für bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Besoldung. In einem jüngst veröffentlichten Infoheft informieren sie ausführlich über ihren Job, dessen Konditionen und die daraus resultierenden Forderungen. „Uns ist die Anerkennung einer Gleichwertigkeit von akademischer beruflicher Ausbildung und berufspraktischer Tätigkeit wichtig“, heißt es in der Publikation. „Um eine Annäherung zu erreichen, wäre der erste Schritt, dass Besoldung und Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte für Fachpraxis und der Technischen Lehrerinnen und Lehrer den heutigen schulischen Bedingungen angepasst werden.“

Konkret bedeutet das den Angaben zufolge: 

  • mindestens A 10 beziehungsweise E 10 (TVL) im 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2
  • Praxisaufstieg durch berufliche Erfahrung bis A 12
  • Regelstundenzahl 24,5 Unterrichtsstunden pro Woche 

Das 20 Seiten umfassende Heft informiert über den Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis (LfFp), die Voraussetzungen der Einstellung, die zweijährige Ausbildung und die aktuellen Arbeitsbedingungen an berufs-, aber auch allgemeinbildenden Schulen. Als Eingangsbesoldung gilt A 9, bei akademischen Lehrkräften dagegen meist A 13. Die Unterrichtsverpflichtung liegt bei 27,5 Stunden – im Vergleich zu 24,5 Stunden. „In Niedersachsen arbeitet keine andere als die Lehrkräftegruppe der Fachpraxislehrkräfte unter dermaßen schlechten finanziellen Bedingungen bei gleichzeitig so hoher Unterrichtsverpflichtung“, kommentieren die Autorinnen und Autoren. 

Ihre Forderungen untermauern die LfFp unter anderem damit, dass Fachpraxislehrkräfte einen der höchsten beruflichen und mit dem Bachelor vergleichbaren Bildungsabschlüsse sowie durch ihren Meisterabschluss auch die umfassende Befähigung hätten, einen Betrieb selbständig zu führen. Fachpraxislehrkräfte hätten jedoch bislang keine Möglichkeit, in die Laufbahngruppe 2 aufzusteigen.