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DGB, ver.di, GEW und GdP: Neues Personalvertretungsgesetz nur kleiner Schritt

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und seiner Mitgliedsgewerkschaften ver.di, GEW und GdP, ist das heute im niedersächsischen Landtag verabschiedete Personalvertretungsgesetz „nur ein kleiner Schritt" hin zu mehr Mitbestimmung im Öffentlichen Dienst.

Die am Gesetz vorgenommenen Nachbesserungen bleiben hinter den Erwartungen der Gewerkschaften zurück. So wurden weder die Freistellungsstaffeln ausreichend erhöht noch die Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Personalräte konsequent erweitert. Einen Wirtschaftsausschuss können Dienststellen erst ab zweihundert Beschäftigten einfordern, nicht wie vom DGB gefordert bereits ab einer Größe von 100 Beschäftigten.

 

Hartmut Tölle, Vorsitzender des DGB in Niedersachsen, bedauert, dass die Landesregierung hinter ihren eigenen Ansprüchen zurückbleibt: „Das Gesetz sieht nur unzureichende Verbesserungen gegenüber den bisherigen Regelungen vor. An zentralen Stellen versäumt es Rot-Grün, zeitgemäße Beteiligungsrechte von Personalräten bei Land und Kommunen zu ermöglichen. Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag höhere Ziele gesetzt."

Detlef Ahting, Leiter des ver.di-Landesbezirks Niedersachsen-Bremen, betonte: „Organisatorische Veränderungen, Ausgründungen und private Partnerschaften haben Auswirkungen auf die Beschäftigten, deshalb ist nicht zu akzeptieren, dass es dabei keine Mitbestimmung geben soll. Die Freistellungen wurden nur leicht verbessert. Damit Personalräte ebenso wie Betriebsräte schnell und kompetent mitentscheiden können, müssen mehr Personalratsmitglieder von ihrer Arbeit freigestellt sein."

Dietmar Schilff, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen, ergänzt: „Seitens der verantwortlichen Politik hören wir immer wieder, wie enorm wichtig und notwendig die Personalratsarbeit bei der Polizei sei – und das ist auch so! Wir haben in den Verhandlungen mit den Regierungsfraktionen zwar einige Verbesserungen erzielt. Dennoch hätten wir ein stärkeres Signal in Form von mehr Freistellungen und notwendigen Erweiterungen der Mitbestimmungstatbestände erwartet, um auf Augenhöhe mit dem Dienstherrn agieren zu können. Hier muss künftig noch nachgearbeitet werden."

Eberhard Brandt, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen, sagte: "Die GEW begrüßt, dass im Schulbereich die Mitgliederzahl bei den Schulbezirks- und beim Schulhauptpersonalrat auf 25 erhöht wird. Nur mit dieser besseren Freistellung sind die neuen Aufgaben durch die Stufenvertretungen verantwortlich zu bearbeiten."

Beschlussempfehlung (PDF)