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Bundesarbeitsgericht bestätigt Rechtsauffassung der GEW

Benachteiligung von ca. 400 tarifbeschäftigten Lehrkräften an Integrierten Gesamtschulen beendet

Am 16. Juli hat das Bundesarbeitsgericht abschließend geurteilt, dass ca. 400 tarifbeschäftigte Lehrkräfte an Integrierten Gesamtschulen in Niedersachsen zu niedrig eingruppiert sind. Dabei handelt es sich um Quereinsteigende bzw. voll ausgebildete Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien, die an Integrierten Gesamtschulen unterrichten. Das Bundearbeitsgericht hat entschieden, dass diese Beschäftigten wie Lehrkräfte an Gymnasien zu bezahlen sind. Bisher vertrat das Land die Auffassung, sie niedriger wie Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte einzugruppieren, obwohl die Integrierten Gesamtschulen eben nicht nach Schulformen unterteilt sind.

Wegen der tariflichen Ausschlussfristen nach § 37 TV solltet ihr eure Ansprüche unverzüglich geltend machen. Wer sich nicht sicher ist, ob er/sie zur Gruppe der Berechtigten gehört, wende sich bitte an die GEW-Rechtsstelle.