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Belastung inklusive? - Den Inklusionsalltag an Gesamtschulen meistern

Bericht über die Fachtagung der Fachgruppe Gesamtschulen – Bezirk Braunschweig

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Vom 18.11. bis 19.11. 2015 fand die Fachtagung der Bezirksfachgruppe Gesamtschulen des Bezirks Braunschweig in Lütgenrode bei Göttingen statt. Ziel dieser Tagung war es, einen Austausch zwischen Förderschul- und Regelschullehrkräften, die an unterschiedlichen Gesamtschulen im Bezirk tätig sind, zu ermöglichen. Neben dem Austausch von schuleigenen Inklusionskonzepten und Unterrichtsmaterialien stand auch das Zusammenfassen von Gelingensbedingungen für die Inklusion an Gesamtschulen im Vordergrund. Von Anfang an herrschte unter den Teilnehmern der Fachtagung Einigkeit darüber, dass Inklusion und Gesamtschulen zusammen gehören. Die Gesamtschule kann und muss eine Schule für alle sein – dazu gehören Kinder und Jugendlicher aus allen sozialen Schichten, Religionen, Herkunftsländern, sexuellen Ausrichtungen und mit unterschiedlichsten geistigen und körperlichen Fähigkeiten. Ebenso kann Inklusion aber nicht bei den Schülerinnen und Schülern aufhören, sondern muss auch bei den Lehrkräften weiter gehen.

Die Tagung hat deutlich gemacht, dass der Wille zur Inklusion bei den Lehrkräften in den Gesamtschulen vorhanden ist. Doch diese positive Einstellung wird durch die Umsetzung im Schulalltag immer wieder vor Herausforderungen gestellt.

Zum einen geht es um die Herausforderungen und auch die übermäßige Beanspruchung auf der persönlichen Ebene, denn der Unterricht in inklusiven Klassen erfordert ein hohes Maß an Engagement und demnach auch Zeit. Hier kommt es vor allem für die Lehrkräfte und Mitarbeiter in Teilzeit zu einem großen Ungleichgewicht zwischen bezahlter und tatsächlich geleisteter Arbeit. Die Aufgaben, die eine Lehrkraft in inklusiven Klassen zu erfüllen hat, sind teilweise nicht überschaubar – hier besteht die ganz große Gefahr der Überforderung der Beteiligten. Die Ursachen hierfür liegen vor allem auf der strukturellen Ebene. Denn oft sind die Zuständigkeiten der Förderschullehrkräfte an Gesamtschulen ungeklärt und auch die Art und Weise der Zusammenarbeit mit den Regelschullehrkräften ist nicht klar definiert. Dazu kommt, dass die unterrichtspraktische Umsetzung des Lerninhaltes in den In-Klassen durch passende Methoden und Sozialformen noch nicht ausreichend erprobt ist. Welche Praxistipps gibt es für Regelschullehrkräfte in In-Klassen?

Als zusätzliches strukturelles Problem wurde im Verlauf der Tagung ganz klar die unterschiedlichen Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden und Institutionen benannt. Wenn es weiterhin aufwändig bleibt, den richtigen Antrag an die richtige Behörde zu stellen, um die notwendigen Hilfsmittel und die Unterstützung für den inklusiven Unterricht zu bekommen, führt das zu einer Erhöhung der ohnehin schon nicht geringen Belastung. Zusätzlich wurde noch einmal deutlich, dass die Gesamtschule noch lange nicht eine Schule für alle ist, solang die dort beschäftigen Lehrkräfte unterschiedlich besoldet werden. Aus dieser Bestandsaufnahme heraus ist folgender Kriterienkatalog entstanden, der die Gelingensbedingungen der Inklusion an Gesamtschulen beschreibt.

Inklusion an Gesamtschulen kann gelingen, wenn ...

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Folgende Forderungen an die Politik ergeben sich daraus:

  1. Inklusion bedeutet für die Lehrkräfte eine oft unüberschaubare Menge an Institutionen und unterschiedlichen Zuständigkeiten. Was beantrage ich beim Sozialamt, was beim Jugendamt und für welche Kosten kommt der Schulträger auf? Hier wäre eine sinnvolle Bündelung der Zuständigkeiten notwendig.
  2. Inklusion kann nicht von einer Lehrkraft allein bewältigt werden. Deswegen muss die Doppelbesetzung in den In-Klassen gewährleistet sein.
  3. Es ist eine Mammutaufgabe, 30 Kinder individuell zu fordern und zu fördern. Deswegen sollten alle Klassen an Gesamtschulen höchstens 24 Schülerinnen und Schüler haben. In In- Klassen gibt es zusätzlich dazu eine durchgehende Doppelbesetzung.
  4. Die Aufteilung der Förderstunden ist diffus und führt oft zu einer Ungleichverteilung in den Schulen. Deswegen sollen Förderstunden an den Jahrgang gebunden werden. Hier kann das Jahrgangsteam individuell und den Anforderungen angemessen entscheiden, wie die Stunden eingesetzt werden.
  5. Jeder Jahrgang an Gesamtschulen arbeitet mit einer Förderschullehrkraft zusammen, die fester Bestandteil des Jahrgangsteams ist. Zusätzlich bleiben die Förderstunden, die an das Kind gebunden sind, erhalten.
  6. Es ist noch weitestgehend ungeklärt, was mit In-Kindern mit Förderbedarf Lernen im Anschluss an die Schulzeit in der Gesamtschule passiert. Hier fordern wir die Regelung der beruflichen Inklusion nach Jahrgang 9 bzw. Jahrgang 10.
  7. Förderschullehrkräfte gehören schon lange zum Team der Gesamtschulen – dies aber leider eher im ideellen als im rechtlichen Sinn. Deswegen fordern wir die Möglichkeit der Versetzung der Förderschullehrkräfte an Gesamtschulen. Im Zuge dessen sollte die Stundenverpflichtung der Förderschullehrkräfte an die der KollegInnen der IGS angepasst und die Besetzung von Funktionsstellen ermöglicht werden.

Inklusion ist nicht nur die Aufgabe der Politik, sondern auch Schulleitung und Schulträger können zum Gelingen der Inklusion beitragen, wenn folgende Forderungen erfüllt werden: 

  1. Das Budget für Inklusion muss erhöht werden. Es bedarf besonderer Ausstattung für den Unterricht, Differenzierungsräume, Unterrichtsmaterialien und technischer Ressourcen. Diese sollten für die Teams in den Schulen ohne wenn und aber zur Verfügung stehen.
  2. Die Schulleitung muss sich aktiv um die Einbindung der Förderschullehrkräfte in die Teams und das Kollegium bemühen.
  3. Förderstunden dürfen nicht in irgendwelchen Töpfen verschwinden, sondern müssen dort eingesetzt werden, wo sie gebraucht werden. 
  4. Eine Doppelbesetzung ist notwendig für das Gelingen von Inklusion. Doppelbesetzung darf nicht die Ausnahme im Unterrichtsalltag sein! 
  5. Das Team in den entsprechenden Jahrgängen sollte die Möglichkeit zu autonomen Entscheidungen im Sinne der Schülerinnen und Schüler haben. Dazu gehört auch der Einsatz der Förderschullehrkräfte innerhalb des Jahrgangs. 
  6. Inklusion hört nicht nach Jahrgang 9 auf. Auch in Jg. 10 stehen die Stunden für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Verfügung, diese müssen im Sinne des gemeinsamen Lernens und das Ermöglichens von Bildungschancen genutzt werden.

Die Fachtagung hat deutlich gemacht, dass Inklusion an Gesamtschulen keine Frage danach ist, ob sie stattfindet, sondern wie. Die Gesamtschule ist der Ort, an dem Inklusion gelingen kann und muss. Und die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass es nicht am Engagement, an der Kompetenz und dem Kooperationswillen der Lehrkräfte mangelt. Die Inklusion an Gesamtschulen muss aber weiter gehen als die bisherige Mangelverwaltung.

Katharina Runkel