Zum Inhalt springen

Mobiler Dienst als Gelingensfaktor der Inklusion

Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarfen in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung werden in der Regel inklusiv in allen Schulen Niedersachsens beschult. Durch die systembezogene sonderpädagogische Beratung der Mobilen Dienste erhalten die Schulen, in ihrer Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Unterstützungsbedarfen, Kompetenz und Sicherheit für Unterricht und Erziehung.

Vor der Einführung der Fachbereiche Inklusive Bildung und damit den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) gab es neben der Beschulung an entsprechenden Förderschulen und Landesbildungszentren bereits seit den 1980er Jahren Mobile Dienste, die den Schulen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung standen. Eine Anbindung der Mobilen Dienste war sehr unterschiedlich. Zum Teil lag die Zuständigkeit bei der Schulbehörde, aber auch bei staatlichen Förderschulen oder Förderschulen in freier Trägerschaft oder bei den Landesbildungszentren.
Die Steuerung und Koordination erfolgten dabei überwiegend über die Schulbehörde. Eine erlassliche Regelung für die Arbeit in den Mobilen Diensten erfolgte jedoch durch das Kultusministerium erstmalig im Jahr 2005 und wurde auch mit Einführung der Inklusion im Jahr 2013 nicht modifiziert. Die historisch gewachsenen Mobilen Dienste haben sich seitdem sehr ausgeweitet, aber auch in unterschiedlichster Weise weiterentwickelt Es gab Landkreise und kreisfreie Städte ohne jegliche Beratung und Unterstützung und im Gegensatz dazu Mobile Dienste, die durch Kooperationen mit den Schulträgern deutlich ausgebaut wurden. Eine Prüfung durch den Landesrechnungshof aus dem Juli 2018 legte die Disparitäten dar und machte deutlich, dass ein übergeordnetes Konzept, insbesondere mit Blick auf die Verteilungsgerechtigkeit der Ressourcen sowie die Chancengleichheit, unabdingbar sei.

Landesweit einheitlich

Mit dem Organisationserlass „Sonderpädagogische Beratung durch Mobile Dienste“ vom 23. Juni 2020 wurde die Aufgabe der Steuerung der Mobilen Dienste dem Fachbereich Inklusive Bildung zum 1. Februar 2021 übertragen. Das Umsetzungskonzept für eine landesweit einheitliche organisatorische Struktur zur Steuerung und Begleitung der Mobilen Dienste vom Juni 2021 regelt in anschaulicher Weise den Auftrag des Fachbereiches Inklusive Bildung und damit die Arbeit in den RZI. Die RZI sind im Rahmen ihrer Beauftragung unter anderem für die Steuerung und Koordinierung der Mobilen Dienste in den Regionen zuständig, um einen bedarfsgerechten und vergleichbaren Einsatz landesweit sicherzustellen. Die Personalgewinnung, -auswahl und -beauftragung liegen dabei in der Hand der RZI-Leitungen, die den Gesamtüberblick über die Landkreise und kreisfreien Städte mit ihren regionalen Ausprägungen haben. Dies bedeutet, dass mit dem Umsetzungskonzept erstmalig alle Landkreise und kreisfreien Städte über Mobile Dienste und damit über die Expertise zur fachlichen Beratung und Unterstützung der Schulen in den entsprechenden Förderschwerpunkten verfügen. Die durch das Land zur Verfügung gestellten Ressourcen, die sonderpädagogische Grundversorgung sowie die individuellen Zusatzbedarfe sind davon unberührt und stehen weiterhin zur Verfügung.

Koordinierung

Was bedeutet nun die Steuerung der Mobilen Dienste durch den Fachbereich Inklusive Bildung genau für die in den Mobilen Diensten tätigen Lehrkräfte, aber auch für die RZI-Leitungen? Die Steuerung erfolgt durch die Fachbereichsleitungen Inklusive Bildung. Die Koordinierung der Mobilen Dienste wird durch die beauftragten RZI-Leitungen in der zentralen und dezentralen Umsetzung übernommen. Eine zentrale Koordinierung durch das RZI erfolgt für die Förderschwerpunkte Hören, Sehen und körperliche und motorische Entwicklung. In jedem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung ist in der Regel eine RZI-Leitung mit der Koordination der Mobilen Dienste in einem Förderschwerpunkt für alle Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte zuständig. Die dezentrale Koordinierung durch das RZI erfolgt innerhalb eines jeden Landkreises beziehungsweise einer jeden kreisfreien Stadt für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Eine vor Ort zuständige RZI-Leitung ist damit beauftragt. Neben allen Aufgaben rund um die Personalplanung sind in beiden Fällen die RZI-Leitungen für die fachliche Begleitung und Unterstützung aller Lehrkräfte der Mobilen Dienste, für die Qualitätssicherung, die Dokumentationen, Kooperationen mit anderen Akteuren, Aufbau von Netzwerken sowie die Bearbeitung von Dienstreisen zuständig. Darüber hinaus finden regelmäßige Dienstbesprechungen mit den beauftragten Lehrkräften statt.

Handreichungen in Arbeit

Die Arbeit in den inklusiven Schulen mit Schüler*innen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den entsprechenden Förderschwerpunkten bedarf einer umfangreichen Beratung und Unterstützung. Die entsprechende Fachexpertise ist entscheidend für eine erfolgreiche Beschulung. Um neben der Arbeit der Mobilen Dienste noch weitere Unterstützung anbieten zu können, werden zurzeit Handreichungen für die jeweiligen Förderschwerpunkte erarbeitet, die grundlegende Erläuterungen enthalten, Hilfsmittel darstellen, didaktisch-methodische Hinweise geben, Beispiele für Nachteilsausgleiche bereithalten und Grundlagen für die Diagnostik darstellen. Diese Handreichungen werden eine große Bereicherung für alle Lehrkräfte und Schulleitungen sein sowie Eltern und Erziehungsberechtigten als Orientierungshilfe dienen. Zur Sicherung der fachlichen Expertise werden mit Einführung des Umsetzungskonzeptes landesweit einheitliche, aber auch regional abgestimmte Fortbildungen durch die RZI-Leitungen für alle Lehrkräfte der Mobilen Dienste organisiert und mit Unterstützung des Niedersächsischen Landesamtes für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) umgesetzt. So wird sichergestellt, dass eine einheitliche Beratungsgrundlage besteht, ein hoher fachlicher Standard gegeben ist und regionale Besonderheiten trotzdem Berücksichtigung finden. Bei der Betrachtung der landesweiten  Strukturen möchte die Fachgruppe Schulbehörden zu bedenken geben, dass die Beratungs- und Unterstützungsangebote im Förderschwerpunkt Sprache in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Einschränkungen im sprachlichen Bereich erschweren in der Regel den Schriftspracherwerb und haben damit unter Umständen Auswirkungen auf die gesamte Schullaufbahn der Schüler*innen. Für deren Beschulung ist deshalb in vielen Fällen spezifisches Fachwissen und die Kenntnis medizinischer Hintergründe unabdingbar, um gezielte und wirksame Fördermaßnahmen bereitstellen zu können. Bisher müssen Einzellösungen für die Beratung gefunden werden, um den Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Sprache in der inklusiven Schule gerecht werden zu können und die Lehrkräfte zu unterstützen. Deshalb fordert die Fachgruppe Schulbehörden zusätzlich die Einrichtung eines Mobilen Dienstes Sprache. Die Umstrukturierung der Mobilen Dienste hat sicherlich an der einen oder anderen Stelle zu Reibungsverlusten geführt, die aber ganz sicher durch gute und wertschätzende Zusammenarbeit wieder aufgefangen werden können. Insgesamt ist eine flächendeckende Arbeit der Mobilen Dienste in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um allen Schülerinnen und Schülern in der inklusiven Schule eine entsprechende Beratung und Unterstützung ermöglichen zu können und somit zum Gelingen der Inklusion beizutragen.
 

Oda Lade
für die Landesfachgruppe Schulbehörden