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Keine Spaltung der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst

Am vergangenen Samstag endete die vierte Runde der Tarifverhandlungen der Länder mit einer prozentualen Entgeltsteigerung um 2,1 % ab dem 01. März 2015 und einer Steigerung um 2,3 % ab dem 01. März 2016 (mindestens aber 75,- Euro).

(Foto: GEW)

Der DGB fordert, dass dieses Ergebnis nun zeitgleich auf den Beamten- und Versorgungsbereich übertragen wird. Durch die Vorfestlegung im niedersächsischen Haushaltsbegleitgesetz beträgt die Erhöhung für den Beamten- und Versorgungsbereich 2,5% ab dem 01. Juni 2015 und 2,0% ab dem 01. Juni 2016.

Aufgrund der zeitlichen Verzögerung bedeutet dies in der Konsequenz innerhalb der Laufzeit eine Differenz von ca. 1,6%, die die Beamten und Versorgungsempfänger weniger erhalten.

„Diese ungerechtfertigte Vorfestlegung der Besoldungs- und Versorgungserhöhung muss verhandelt werden, so wie es Mitglieder der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion zugesagt haben", so DGB-Vorsitzender Hartmut Tölle. Eine zeitliche Abkopplung der Beamten von den Tarifbeschäftigten sei ungerecht und würde ein falsches Signal setzen. „Eine Spaltung der Beschäftigten kann nicht im Sinne des Arbeitgebers, des Landes Niedersachsen, sein", kritisiert Tölle. „Angestellte und Beamte leisten gleichwertige, gute und wichtige Arbeit." Dies dürfe nicht durch unterschiedliche Entlohnungen in Frage gestellt werden.