Gründungsaufruf
Interessengemeinschaft rückforderungsgeschädigter Beamt*innen
Seit vielen Jahren sehen sich Beamt*innen mit Rückforderungen des Niedersächsischen Landesamts für Bezüge und Versorgung (NLBV) konfrontiert. Sie sollen „überzahlte“ Pensionen oder Bezüge zurückzahlen. Fast alle wurden von diesen zum Teil existenzgefährdend hohen Rückforderungen völlig überrascht. Sie fühlen sich unschuldig, stoßen jedoch auf eine unbarmherzig sture Haltung des NLBV, das durch eine behördenfreundliche Rechtsprechung unterstützt wird.
Es wird Zeit, sich zu wehren. Eine Interessengemeinschaft (IG) rückforderungsgeschädigter Beamt*innen in Niedersachsen könnte diejenigen zusammenführen, die von Rückforderungen betroffen waren oder sind und die gemeinsam etwas dagegen unternehmen wollen. Die IG könnte sich verschiedenen Aufgaben widmen.
Erfahrungsaustausch
Die einzelnen Fälle sind wahrscheinlich recht unterschiedlich, aber es dürfte für alle Teilnehmer*innen von Interesse sein, Details auszutauschen beispielsweise über Rückforderungshöhen, Verjährungen, Billigkeitsprüfungen, Gerichtsurteile auf den verschiedenen Ebenen. Darüber hinaus sollte sich die IG einer Beurteilung des NLBV-Verhaltens zuwenden. Teilweise drängt sich der sicherlich noch zu überprüfende Eindruck auf, dass diese Behörde nicht nur handwerklich schlecht arbeitet, zum Beispiel auf der Ebene der Sachbearbeiter*innen. Generell scheint das NLBV noch nicht im Heute angekommen zu sein. In einer Zeit, in der es auf gute Kommunikation mit vielfältigen Akteuren und auf Abstimmungen mit anderen Behörden ankommt, glänzt die Behörde mit Gestrigkeit. Als geradezu skandalös kann man den Umstand empfinden, dass das NLBV vom Bundesverwaltungsgericht grobe Fahrlässigkeit bescheinigt bekommt, aber keinen Deut an seinem Verhalten ändert, sondern weitermacht wie vorher.
Öffentlichkeitsarbeit
Wesentlich für das Ziel einer Beendigung jeglicher Rückforderungen ist es, die Öffentlichkeit für die Probleme zu interessieren. Dies erscheint angesichts der vielfältigen Ungerechtigkeiten und dem unnachgiebigen, seiner Fürsorgepflicht widersprechenden Vorgehen des NLBV gut möglich. Voraussetzung allerdings für diese Öffentlichkeitsarbeit ist es, den Problemdruck anschaulich verdeutlichen zu können. Dazu benötigt man genauere Informationen über die Zahl von Rückforderungen und die daraus resultierenden Gerichtsverfahren.
Dass das NLBV sich bereitfindet, die dort exakt vorliegenden Daten zu veröffentlichen, ist unwahrscheinlich. Möglich aber ist, dass die Behörde über eine kleine Anfrage im Landtag und gegebenenfalls einen Landtagsbeschluss dazu gezwungen wird.
Beendigung von Rückforderungen
Im Sinne gewerkschaftlicher Solidarität sollten verbeamtete Kolleg*innen zukünftig davor bewahrt sein, durch Rückforderungen geschädigt zu werden. Es erscheint durchaus möglich, durch Öffentlichkeitsarbeit und eine kleine Anfrage im niedersächsischen Landtag eine Änderung der rechtlichen Vorgaben zu bewirken. Das NLBV könnte beispielsweise verpflichtet werden, sich vor der ersten Pensionszahlung mit den Rentenversicherungsträgern abzustimmen, so dass eine Überzahlung wegen eines zusätzlich bestehenden Rentenanspruchs von vornherein ausgeschlossen wäre.
Vermutlich könnten nicht nur ehemals oder aktuell betroffene Kolleg*innen Interesse an einer Mitarbeit in einer IG haben, sondern auch Rechtsanwält*innen, pensionierte Verwaltungsrichter*innen und ehemalige NLBV-Mitarbeiter*innen.
Der Autor freut sich auf zahlreiche Rückmeldungen.
Prof. Dr. Wolfgang Krumbein
wkrumbe@posteo.de
05502 / 300652