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Inklusion in Niedersachsen: weitere Schritte

An zwei wichtigen Punkten zeigt sich derzeit eine Weiterentwicklung der inklusiven Schule in Niedersachsen. Einerseits geht es um neue Kompetenzen für die „Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren inklusive Schule“ (RZI) und andererseits um die Versetzung von Förderschullehrkräfte an allgemeinbildende Schulen. „Dabei ist trotzdem eindeutig, dass noch viele weitere Schritte folgen müssen, um die Inklusion gelingen zu lassen“, sagt die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth.

Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren

Im Februar 2020 wurden den RZI zwei weitere Aufgaben übertragen. Bisher waren es Beratung und Vorbereitung von Entscheidungen zum konkreten Einsatz des sonderpädagogischen Personals an Schulen. Neu kam dann dazu dann:

- Vorbereitung und Mitwirkung im Rahmen des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens einschließlich Qualitätsentwicklung und -sicherung

- Entwicklung von regionalen Inklusionskonzepten zur sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung sowie Vernetzung mit anderen Einrichtungen

Mit dieser Aufgabenübertragung erhalten die RZI mehr Verantwortung und gewinnen zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten für die Umsetzung der Inklusion in der Region.

Der stellvertretende Landesvorsitzende Holger Westphal sagt dazu: „Das ist ein großer bildungspolitischer Erfolg, den wir durch unsere kontinuierliche Arbeit, einen Antrag bei der GEW-Landesdelegiertenkonferenz und unsere positive Unterstützung der inklusiven Schulentwicklung erreicht haben!“

Überdies gab es wenige Regionen in Niedersachsen, die bisher nicht die Einrichtung eines Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum inklusive Schule (RZI) beantragt haben. Jetzt haben sich drei weitere Landkreise und kreisfreie Städte doch zu dem Schritt entschieden, ein RZI einzurichten. Auch sie haben offenbar erkannt, dass dies ein wesentlicher Baustein der schulischen Inklusion ist.

Versetzung von Förderschullehrkräften

Ab sofort werden Förderschullehrkräfte von sich im Rahmen der Inklusion auflösenden Förderschulen primär an allgemeine Schulen versetzt.

Durch einen Erlass ist jetzt geregelt, dass Förderschullehrkräfte, deren Stammschule aufgelöst wird, direkt an die „allgemeinbildenden Schulen ohne Förderschulen“ versetzt werden, in denen sie bereits durch ihren inklusiven Einsatz bereits tätig sind. Die GEW dazu noch einmal auf die Bedeutung der Dienstvereinbarung für den Einsatz des sonderpädagogischen Personals an allgemeinen Schulen, die der Schulhauptpersonalrat 2017 mit dem Kultusministerium geschlossen hat. Natürlich besteht allerdings auch weiterhin die Möglichkeit, auf Wunsch an eine andere Förderschule versetzt zu werden.

In der gesamten Entwicklung zeigt sich auch ein Erfolg der jahrelangen Arbeit der GEW-Personalräte.