TVÖD 2025
Informationen zum Streikgeld
Damit du Streikgeld erhältst, musst du am Streik teilnehmen und dies dokumentieren. Alle wichtigen Infos zur Auszahlung findest du hier!
Voraussetzung für den Erhalt von Streikgeld ist, dass du am rechtmäßigen Streik überhaupt teilgenommen hast. Dies solltest du durch einen Eintrag in eine Streikliste dokumentieren. Bei Warnstreiks zahlt die GEW pro Streiktag grundsätzlich den nachgewiesenen Nettogehaltsabzug als Streikgeld, maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags.
Um soziale Härten zu vermeiden, wird studentischen Beschäftigten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die einem Streikaufruf der GEW folgen, stattdessen der nachgewiesene tatsächliche Nettogehaltsabzug ausgezahlt.
Das Streikgeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer.
Wenn du den Streiktag von deinem Gehalt abgezogen bekommst, schicke bitte (gern per Mail) eine Kopie deines Entgeltnachweises (einschließlich der Nachberechnungsbelege), aus denen sich die streikbedingten Gehaltsabzüge ergeben, an unsere Buchhaltung per E-Mail oder per Post: buchhaltung(at)gew-nds(dot)de bzw. GEW Niedersachsen, z.Hd. Buchhaltung, Berliner Allee 16, 30175 Hannover und teile uns eine Kontaktmöglichkeit für Nachfragen mit.
Gemäß Punkt 1.3 der Richtlinien für die Entnahme von Mitteln aus Kampf- und Unterstützungsfonds (Seite 47) ist die Streikunterstützung zurückzuzahlen, wenn das Mitglied vor Ablauf von zwei Jahren nach der Auszahlung aus der GEW austritt oder in einem Verfahren nach § 8 der GEW Satzung ausgeschlossen wird. Dies gilt nicht für Mitglieder, die aus dem Organisationsbereich der GEW ausscheiden.