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Handreichung zum Download verfügbar

Die Landesschulbehörde hat die „Handreichung zum Einsatz der sozialpädagogischen Fachkräfte im niedersächsischen Landesdienst" veröffentlicht.

Diese ist für sämtliche Schulen, Schulleitungen und alle Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen als verbindlich anzusehen. In der Handreichung sind viele Aspekte geregelt, die in direktem Bezug zum „Erlass zur Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung" stehen.

Insbesondere die Frage zum Umgang mit der sogenannten Vertrauensarbeitszeit hat immer wieder zu Diskussionen geführt, ohne dass es zu einer befriedigenden Lösung kommen konnte. Auch diese Frage ist nun abschließend für alle Schulformen geklärt. Die individuelle Vor- und Nachbereitungszeit wird mit vier Stunden angegeben, die auf die Gesamtarbeitszeit ohne weiteren Nachweis angerechnet wird. Dieses Verfahren ist ab sofort (Stand: 13. April.2018) gültig. Die Handreichung kann als Download über dem angegebenen Link abgerufen werden:

www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/organisation/dezernate/dezernat-2/soziale-arbeit

Für die Schulsozialarbeit liegt darüber hinaus der Orientierungsrahmen für die „Kooperation sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung und der Kinder- und Jugendhilfe" vor. Die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe wird im o.g. Erlass ausdrücklich benannt und geregelt. Der vorliegende Orientierungsrahmen ergänzt diese Ausführungen.