GEW: keine Prüfungen, kein Sitzenbleiben, kein Abschulen / Notbetreuungsanspruch für Kinder von Schulbeschäftigten unerlässlich
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Niedersachsen fordert unverzüglich einen verbindlichen Anspruch auf Notbetreuung für die Kinder von Schulbeschäftigten. Dies solle in den Stufen erfolgen, wie die Lehrkräfte und weitere Beschäftigte nach dem Zeitplan des Kultusministeriums zurück in die Schulen beordert werden. Außerdem muss es nach Überzeugung der GEW sofort drei wesentliche Veränderungen im Schulbetrieb geben: kein Sitzenbleiben, kein Abschulen auf eine andere Schulform und keine verpflichtenden Prüfungen mit Ausnahme des Abiturs.
„Damit Unterricht in Zeiten von Corona gelingen kann, brauchen die eingesetzten Schulbeschäftigten dringend Notbetreuungen für ihre Kinder. Das Kultusministerium muss hier endlich einen rechtsverbindlichen Anspruch schaffen“, forderte die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth. Dies müsse für Lehrkräfte ebenso gelten wie für pädagogische, therapeutische und technische Fachkräfte.
„Alle Kinder und Jugendlichen brauchen jetzt jede Hilfe, um das Erlebte des Lockdowns zu verarbeiten und Versäumtes nachzuholen. Das Abitur und freiwillige Prüfungen zur Verbesserung der Note können aus unserer Sicht stattfinden, mehr jedoch nicht. Die Angst vor schlechten Noten, vor dem Sitzenbleiben und dem erzwungenen Wechsel der Schulform würde besonders die Benachteiligten noch stärker zurückwerfen. Damit wäre die Chancengleichheit endgültig beendet“, sagte Pooth und kritisierte zudem das sogenannte Homeschooling. „Zu Hause lernen klappt nur bei hervorragenden Rahmenbedingungen. Die finanzielle und räumliche Situation muss gut sein, Eltern müssen viel Zeit und keine Sorgen haben. Die Kinder brauchen stabile Familien und ausreichende Sprachkenntnisse aller Beteiligten. Die Erkenntnisse der GEW zeigen eindeutig: Zahlreiche Kinder leiden erheblich unter schlechten Verhältnissen und werden weiter abgehängt“, erläuterte die GEW-Landesvorsitzende.