GEW-Arbeitszeitklagen der Lehrkräfte: erste Verhandlungstermine angesetzt
UPDATE: Verhandlungstermin: 6. Oktober.
Bei den Klagen von Lehrkräften gegen ihre überhöhten Arbeitszeiten gibt es den ersten Verhandlungstermin. Am 6. Oktober wird sich das Verwaltungsgericht Hannover mit dem Fall eines Grundschulleiters aus Hannover befassen, der von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Niedersachsen vertreten wird. Insgesamt hat die GEW 2018 zehn Klagen von Grundschul- und drei von Gymnasiallehrkräften gegen deren nachweislich stark erhöhte Arbeitszeiten eingereicht.
„Wir haben den Rechtsweg gewählt, da das Kultusministerium bisher keine tatsächlich spürbaren Entlastungen geschaffen hat“, erläuterte die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth am 3. März in einer Pressekonferenz. Im Grunde wünsche sie sich eine politische Lösung und verwies auf die Empfehlungen der Arbeitszeitkommission des Kultusministeriums. „Es liegen konkrete Vorschläge der Arbeitszeitkommission auf dem Tisch, um die dauerhafte Überlastung maßgeblich zu senken. Passiert ist seitdem jedoch fast nichts“, erläuterte sie. Echte Entlastungsmaßnahmen dürften dabei nicht auf die Zeit nach der nächsten Landtagswahl verschoben werden. Die Rückmeldungen aus den Kollegien der Schulen bestätigten die Dringlichkeit.
„Allein an Gymnasien, Grund- und Gesamtschulen laufen jedes Jahr 6,5 Millionen Überstunden auf, die ersatzlos entfallen“, kritisierte die GEW-Landesvorsitzende. Der Kläger arbeite beispielsweise durchschnittlich 53 Stunden pro Woche, wobei die Länge der Schulferien im Vergleich zu Urlaubszeiten von Arbeitnehmern berücksichtigt sei.
„Darum fordern wir Sofortmaßnahmen: Die Unterrichtsverpflichtung an Grundschulen muss von 28 auf 26 Stunden sinken. Im Sekundarbereich I muss die Obergrenze 25,5 Stunden Unterrichtsverpflichtung sein, so wie es an Oberschulen der Fall ist. Für Gymnasien und Berufsbildende Schulen müssen die Anrechnungsstunden für besondere Belastungen deutlich erhöht werden“, sagte Pooth. Wenn die verantwortliche Politik weiter zögere, müssten Entlastungen durch die Klagen der Lehrkräfte erzwungen werden.