Forderung nach Erweiterung des Grundgesetz-Artikels 3
GEW unterstützt queere Menschenrechtsorganisationen Im Grundgesetz (GG), der Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland, heißt es in Absatz 1 des Artikels 3: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ In Satz drei wird weiter ausgeführt: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Die Aufzählung dieser Diskriminierungsmerkmale orientiert sich an den Gruppen von Menschen, die im Nationalsozialismus verfolgt wurden.
Aber auch queere Menschen wurden von der NS-Diktatur systematisch verfolgt – doch sie fanden im Grundgesetz keine Erwähnung. Und auch nach dem Ende des Nationalsozialismus wurden noch circa 50.000 Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität verurteilt. Bis heute erleben sehr viele homosexuelle, bisexuelle, trans- oder intergeschlechtliche Menschen Diskriminierung, Ausgrenzung, Hass oder auch Gewalt. Grund genug, um endlich Veränderungen des Grundgesetzes vorzunehmen. Aktuell diskutieren die Fraktionen des Deutschen Bundestags über die Streichung des „Rasse“-Begriffs im Artikel 3. Diese Gelegenheit darf nicht ungenutzt bleiben, um auch Menschen mit unterschiedlicher sexueller Identität und geschlechtlicher Vielfalt zu schützen. Deshalb forderten queere Menschenrechtsorganisationen in einem gemeinsamen Appell am 24. Februar 2021, das Grundgesetz zu erweitern. Auch die GEW unterstützt dieses Vorhaben: die Bundesvorsitzende und die AG LSBTIQ* der Bundes-GEW gehören zu den Erstunterzeichnenden des Aufrufs. Marlis Tepe forderte: „In der Vergangenheit erlebten wir Strafverfolgung und Berufsverbote für homosexuelle Lehrkräfte. Heute noch erleben wir Beeinträchtigungen beim Outing von homosexuellen oder trans- und intergeschlechtlichen Lehrkräften und Lernenden und Unsicherheiten über ihre Arbeitsbedingungen. Was fehlt, ist der ausdrückliche Schutz geschlechtlicher und sexueller Identität im Artikel 3 des Grundgesetzes. Diesen Schutz brauchen wir, damit Ewiggestrige die erkämpfte Emanzipation niemals zurückdrehen können.“ Ein Schutz durch das Grundgesetz würde die Menschenrechte auch von Menschen der queeren Community für die Zukunft absichern. Es ist also wichtig! Daher bittet die AG Queer der GEW Niedersachsen darum, den Aufruf zu unterschreiben und zu verbreiten. Der Appell kann unter https://grundgesetz-fuer-alle.de mitgezeichnet werden.
Monika Brinker für den Arbeitskreis Queer der GEW Niedersachsen
Der AK Queer der GEW Niedersachsen ist eine offene Gruppe. Wer Fragen hat, Termine für die nächsten Veranstaltungen erfahren oder inhaltlich mitarbeiten will, erreicht den AK Queer über Roland Müller rolamueller(at)gmx(dot)de oder Monika Brinker MBrinker(at)gmx(dot)de oder den AK Queer Weser-Ems unter info(at)gewweserems(dot)de. Zudem gibt es in Zeiten ohne entsprechende Corona-Beschränkungen das Angebot von offenen Stammtischen: In Braunschweig: jeden 2. Freitag der ungeraden Monate ab 18:30 Uhr im Onkel Emma In Göttingen: Kontakt: QueerTeachers(at)gmx(dot)de In Hannover: Kontakt: rolamueller(at)gmx(dot)de oder MBrinker(at)gmx(dot)de