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Erwartungsgemäß unbefriedigend

Besetzung der A 13-Stellen für Realschullehrkräfte verläuft problematisch

Es rumort in den Kollegien. Und das zurecht! Nicht nur im Verfahrensablauf der Besetzung der A 13-Stellen wurden Schwierigkeiten deutlich. Die A 13-Stellen an sich spalten die Kollegien vor Ort und sorgen für Unruhe! Dies war zu erwarten und die GEW Niedersachsen hat das Kultusministerium im Vorfeld mehr als nur einmal darauf aufmerksam gemacht. Doch der Forderung A 13 für alle, ohne dafür Bedingungen an die Kolleginnen und Kollegen zu stellen, kam das MK bisher nicht nach.

In der letzten Ausgabe der E&W Niedersachsen stellte Cordula Mielke aus dem Schulhauptpersonalrat beim MK fest, dass die jetzt zu besetzenden Stellen „weder einen Ersatz für die Forderung „A 13 für alle“ darstellen noch als Einstieg in eine generelle Besoldungserhöhung“ zu werten sind (E&W Niedersachen, April 2018). Außerdem sind diese A 13-Stellen an bestimmte zusätzliche Aufgaben an der Dienststelle gebunden. Dies bedeutet, dass man bei Versetzung an eine andere Schule die Besoldung nach A 13 nicht „mitnehmen“ kann.

 

Ausschreibungsverfahren

Bereits bei der Ausschreibung der A 13-Stellen für Realschullehrkräfte ergaben sich diverse Schwierigkeiten.   

Die Stellenausschreibungen waren für die einzelnen Kolleginnen und Kollegen vor Ort im Vorfeld häufig genauso wenig transparent, wie für die Personalvertretungen in den Schulbezirkspersonalräten in der Landesschulbehörde insgesamt. Dies ist in besonderer Weise ein Problem, da zum Teil durch die Ausschreibungen bestimmter Tätigkeiten (u.a. Sicherheitsbeauftragter, Einführung des digitalen Klassenbuches) die personalrätliche Mitbestimmung unterlaufen wurde!

Sieht man sich die Ausschreibungen an, so kann man an manchen Stellen außerdem leicht den Eindruck erhalten, dass sich die Schulleitungen im Vorfeld Kolleginnen und Kollegen „ausgesucht“ haben und die Stellenbeschreibungen dann so formuliert, dass sie nur auf eine bestimmte Person passt.  

An anderen Stellen wurden viel zu umfangreiche Arbeitsgebiete formuliert, was eine Ungleichbehandlung der (künftigen) Stelleninhaber zur Folge hat und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Schulleitung) deutlich vermissen lässt.  

Zum Teil wurde auch versucht, Schulleitungsaufgaben, die nicht übertragbar sind, durch die Stellenausschreibungen in den A 13-Stellen unterzubringen.

Die GEW-Mitglieder in den Schulbezirkspersonalräten haben sofort, nachdem sie Kenntnis dieser Probleme hatten, mit der Landesschulbehörde verhandelt, um die strittigen Fälle zu befrieden. Dies war leider nicht immer erfolgreich. Eine offizielle Information der Personalräte im Vorfeld über die geplanten Ausschreibungstexte wäre vonnöten gewesen! Doch mit dem Argument, dass die Stellen von den Schulen ausgeschrieben werden und dass bei der Gestaltung der Ausschreibungstexte von Stellen keine Mitbestimmung besteht, hielt man sich die Personalräte auf Abstand. Unter anderem diese Probleme sind bereits von den Stellenbesetzungen der A 14-Stellen an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufsbildenden Schulen bekannt und werden seit Jahren von der GEW kritisiert.      

 

Informationspolitik der übergeordneten Behörden

Ein weiteres Problem stellt die Bewerbungsfähigkeit auf die ausgeschriebenen Stellen dar. Nicht alle an Realschulen, Realschulzweigen oder Oberschule arbeitenden Lehrkräfte sind auch bewerbungsfähig. Nur Realschullehrkräfte (A 12) oder Personen, denen die Ergänzungsqualifikation Realschullehramt anerkannt wurde, können sich bewerben. Über diesen Sachverhalt wurde jedoch viel zu spät von Seiten des MK und der NLSchB informiert! Der Erlass zum „Erwerb einer Ergänzungsqualifikation für ein Lehramt“ kam 2012 heraus. Es wurde dabei jedoch nicht klar kommuniziert, dass er in Verbindung mit später ausgeschriebenen A 13-Stellen stehen würde! Dies wurde erst durch den Erlass „Schulfachliche und organisatorische Aufgaben für Realschullehrerinnen und Realschullehrer…“ im Jahre 2017 klar, der das Stellenausschreibungs- und Bewerbungsverfahren einleitete. 

So konnten Kolleginnen und Kollegen, welche die Anerkennung der Ergänzungsqualifikation Realschullehramt beantragen wollten, dies zwar noch tun, doch durch die plötzlich aufkommenden Vielzahl der Anträge wurden nicht alle fristgerecht bearbeitet und positiv beschieden. Vor allem in den Fällen, in denen noch Unterrichtsbesuche erforderlich waren, entstand ein unnötiger und für alle Beteiligten sehr belastender Zeitdruck!

Außerdem stellte sich während des Anerkennungsverfahrens heraus, dass die Landesschulbehörde nicht einheitliche Informationen an die Schulen herausgab. Das Verfahren musste nachgesteuert werden und wurde so im Laufe der Zeit verändert und angepasst. Das hatte für einzelne Kolleginnen und Kollegen die Auswirkung, dass die Durchführung der Unterrichtsbesuche teilweise sehr unterschiedlich gehandhabt wurde (Kollege 1: 20 Minuten; Kollege 2: 90 Minuten).  

Darüber hinaus waren die Schulleiterinnen und Schulleiter zum Teil insgesamt nicht verfahrenssicher. Dies zeigte sich u. a. darin, dass Unsicherheiten bestanden das reguläre Einstellungsverfahren von stellenbezogenen Gespräch abzugrenzen. Die Frage „Wer darf / muss daran teilnehmen?“ führte vielerorts zu unnötigen Diskussionen. 

 

Überforderte eigenverantwortliche Schule - Probleme mit der Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse

Die GEW kritisiert seit Einführung der eigenverantwortlichen Schule, dass sich die veränderte Rolle der Schulleitung zum Teil sehr negativ auf das Klima in der Schule auswirkt. Neue Kolleginnen und Kollegen in der Probezeit zum Beispiel werden zum bereitwilligen „Spielball“, weil sie abhängig von der Beurteilung im Rahmen der Bewährungsfeststellung sind. Demokratische Schule geht nach Meinung der GEW Niedersachsen anders.

Auch am Beispiel der Besetzung der A 13-Stellen zeigt sich, dass die Forderung der GEW, Aufgaben wie z. B. Beurteilungen u. ä. wieder auf die Landesschulbehörde zurück zu übertragen, nicht an Brisanz eingebüßt hat. Nur so lassen sich u. a. Duckmäuserei und Günstlingswirtschaft in Teilen verhindern. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass das MK die entsprechenden Erlasse ändert. Auch sollte die Landesschulbehörde ihrer Aufsichtsaufgabe wieder stärker gerecht werden. Die Ausschreibungen der A 13 - Stellen hätte viel stärker durch die Behörde kontrolliert und auf die Ausschreibungstexte und die Aufgabenzuschnitte darauf Einfluss genommen werden müssen. 

Eine Beteiligung der Personalvertretungen in den Schulbezirkspersonalräten bereits vor der Veröffentlichung der Ausschreibungen wäre sinnvoll gewesen, um ein transparentes, gleiches und gerechtes Verfahren zu gewährleisten.  

Auch die Feststellung der Ergänzungsqualifikation Realschule hätte anders organisiert werden können. Kolleginnen und Kollegen, die seit Jahren, teilweise seit Jahrzehnten erfolgreich Realschulen und Realschulzweigen arbeiten, Realschulabschlüsse abnehmen und hervorragende Arbeit leisten, haben längst bewiesen, dass sie „würdig sind“, ihren Beruf als Grund- und Hauptschullehrkraft an einer Realschule oder in einem Realschulzweig auszuführen! Wozu dann nochmal Unterrichtsbesuche, um etwas nachzuweisen, das man sowieso schon immer tut? 
Es drängt sich der Verdacht auf, dass so ein zusätzlicher Spaltpilz in die Schule getrieben wird, um eine unterschiedliche Besoldung zu zementieren. 

 

(Gefühlte) Spaltung der Kollegien

In den Kollegien macht sich nun verstärkt das Gefühl breit, abgehängt zu sein. Einige Lehrkräfte erhalten A 13 ohne zusätzliche Aufgaben - nun gibt es weitere A 13-er, die jedoch Spezielles dafür leisten müssen. Da kommt schnell mal die Frage auf, wenn es keine Anerkennung für meine geleistete Mehrarbeit gibt, warum soll ich in Zukunft etwas zusätzlich machen? Und was ist mit den Kolleginnen und Kollegen, die mit A 12 besoldet werden und genau wie die „alten“ A13-er Abschlussprüfungen im Realschulbereich vorbereiten und abnehmen, sich für ihre Schülerinnen und Schüler engagieren und viele zusätzliche Aufgaben freiwillig übernehmen?

Die GEW sagt deutlich zu dieser Ungleichbehandlung: SO entsteht kein Schulfrieden! Wenn das MK möchte, dass Ruhe in die Schule einkehrt, ist ein ganz anderes Vorgehen nötig.

Die Landesfachgruppe Real-, Haupt- und Oberschulen der GEW Niedersachsen bekräftigt daher ihre Forderung:

A 13 / E 13 - OHNE Wenn und Aber!

Sollten weitere Probleme oder Fragen im Zusammenhang mit den A 13-Stellen auftauchen, stehen die GEW-Mitglieder in den Schulbezirkspersonalräten gerne für Beratung und zur Unterstützung zur Verfügung.