Angestellte Lehrkräfte
Erklärtext zum Mobilisierungsvideo
Warum sind einige angestellte Lehrkräfte trotz Gehaltserhöhung zum 1.8.2024 am Ende schlechter dran? Und warum brauchen wir deine Unterschrift?
Der Erfolg!
Jahrzehntelang wurden Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte deutlich schlechter bezahlt als Gymnasial-, Berufsschul- und Förderschullehrkräfte. Damit ist seit dem 1. August endlich Schluss! Als Eingangsamt gilt nun auch für sie A 13 bzw. E 13. Und angehoben wurden auch die Fachpraxislehrkräfte auf A 10 bzw. E9b.Das ist ein Megaerfolg für uns als GEW und für mehr als 30.000 Kolleg*innen!
Was ist also das Problem?
Das Problem!
Das Problem ist die ungleiche Behandlung von Angestellten und Beamt*innen. Die Höhe der Bezüge hängt zum einen von der Entgeltgruppe, zum anderen aber auch von der Erfahrungszeit ab. Die Erfahrungszeiten sind in Stufen organisiert, sowohl in der Besoldungsordnung für Beamt*innen als auch in der Entgelttabelle für Angestellte. Die Stufenlaufzeiten regeln die Anzahl der Jahre, die man in dieser Stufe arbeiten muss, um dann in die nächste Stufe zu kommen und damit zu einer höheren Besoldung bzw. zu einem höheren Gehalt. Die Erfahrungszeiten und die sogenannten Stufenlaufzeiten sind also entscheidend für das, was man verdient! Die betroffenen verbeamteten Kolleg*innen werden einfach eine Besoldungsgruppe höher gestuft und behalten ihre Erfahrungszeiten. Das macht zwischen 250 und 500 Euro brutto mehr im Monat. Anders wird mit den angestellten Kolleg*innen verfahren. Die Landesregierung spart hier, erkennt Erfahrungszeiten nicht 1:1 an und wertet damit die Leistung insbesondere erfahrener Kolleg*innen ab!
Wie kann das sein?
Laut Tarifvertrag behält man beim Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe nicht die bisherige Erfahrungsstufe, sondern wird in der neuen Entgeltgruppe dort zugeordnet, wo das Tabellenentgelt mindestens so hoch ist wie bisher. Es kann dann z.B. sein, dass jemand von der Stufe 4, für die man 7 -10 Jahre gearbeitet haben muss, zurück in die Stufe 3 fällt, für die man 4-6 Jahre gearbeitet haben muss. Es gibt dann zwar noch ein paar Sonderregeln, so dass alle - zumindest im Monat der Höhergruppierung - etwas mehr Geld verdienen. Die erarbeiteten Erfahrungszeiten werden aber einfach reduziert! Hinzu kommt, dass die Stufenlaufzeit, die man sich bisher erarbeitet hat, einfach gelöscht wird. Diese ist aber entscheidend für die Frage, wann man in die nächste Stufe gelangt, um dann auch mehr Geld zu verdienen.
Beispiel: Nehmen wir eine Lehrerin, die in der Entgeltgruppe 11, Stufe 4 ist. In der Stufe 4 bleibt man vier Jahre, dann wechselt man in die Stufe 5. Diese Kollegin erhält derzeit ein Einkommen von etwa 4600,- Euro brutto. Falls die Kollegin z.B. drei Monate vor dem Aufstieg in Stufe 5 stand, hätte sie ab November 2024 5400,- Euro brutto verdient. Sie wurde aber zum 1.8. in die EG 13 gehoben und darin der Stufe 3 zugeordnet. Sie bekommt damit ein Einkommen von etwa 4700,- Euro brutto. Wegen der Stellenhebung bzw. der Höhergruppierung wechselt sie aber nun nicht zum 1.11. in die nächsthöhere Stufe, sondern verbleibt 3 Jahre in der EG 13, Stufe 3. Sie verliert also trotz bzw. absurderweise wegen der Höhergruppierung jeden Monat 500,- Euro brutto.
Das heißt, mit Blick auf das ganze Arbeitsleben machen einige angestellte Kolleg*innen Verluste!
Was können wir dagegen tun?
Auf dem Klageweg haben wir als GEW es schon versucht, sind aber leider gescheitert. Das Land darf so verfahren. Es ist rechtens, obwohl es total ungerecht und absurd ist - trotz bzw. wegen einer Gehaltserhöhung haben manche am Ende weniger Geld. Das heißt aber: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen und Streiken ist in diesem Fall verboten. Es muss uns also gelingen, die Landesregierung zu einer „freiwilligen“ Korrektur dieser offensichtlichen Ungerechtigkeit zu bewegen. Zumindest hat die Landesregierung jetzt zugesichert, dass niemand mit einem Verlust in Rente gehen soll. Das zeigt, dass Druck wirkt und die GEW etwas bewegen kann.
Das ist ein erster Schritt - aber nicht genug! Wir wollen, dass auch den Angestellten die Erfahrungszeiten, die sie sich hart erarbeitet haben, unmittelbar und 1:1 anerkannt werden. Sie sollen die Anerkennung für die ganzen Jahre, die sie gearbeitet haben, erhalten – weil sie es wert sind! Die Höhergruppierung soll für alle Kolleg*innen auch tatsächlich eine Gehaltserhöhung sein!