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Empfehlungen der Arbeitszeitkommission

Eine vom MK eingesetzte Arbeitszeitkommission hat am 16. November einen sog. „Sachstandsbericht" an Ministerin Frauke Heiligenstadt übergeben.

Kurzfristige Empfehlungen
Die Empfehlungen enthalten richtige Ansätze für Gesamtschulen, Grundschulen und Gymnasien. Die kurzfristigen Empfehlungen sehen u.a. den Ausgleich der durchschnittlichen Mehrarbeit, wie sie in der Arbeitszeitstudie (s. Download-Angebot) festgestellt wurde, vor. Aber auch für die Schulformen, die keine entsprechenden Ergebnisse in der Studie hatten, gibt es Empfehlungen, auf denen man aufbauen kann.

Für die berufsbildenden Schulen jedoch steht mit dem Vorschlag eines Modellversuchs für alternative Arbeitszeitmodelle Negatives in dem Bericht.
Zudem soll es Anrechnungsstunden für unterrichtliche Belastungen geben, von denen alle Schulformen profitieren sollen.

Weitere Vorschläge
Die Kommission will sich in den nächsten Wochen mit der Unterrichtsverpflichtung auseinandersetzen und dazu Vorschläge unterbreiten.
Ebenso regt sie die Erstellung von weiteren Analysen zu unterschiedlichen Fragestellungen an, die mittelfristig bearbeitet werden müssen. Im Einzelnen ist dies im Kommissionsbericht nachzulesen.

Jenseits von Empirie und Analyse gibt die Kommission den politischen Rat, die Überwindung der schulformbezogenen Lehramtsausbildung und Lehrämter zu überprüfen und darauf aufbauend die unterschiedliche Unterrichtsverpflichtung an Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen abzubauen. Dieser Rat wird von der GEW geteilt.

Zusammenfassung
Die Empfehlungen sind grundsätzlich positiv, auch wenn es Ausnahmen gibt. Die Forderung, dass die Mehrarbeit, die in der Arbeitszeitstudie der Universität Göttingen festgestellt wurde, schnell ausgeglichen werden soll, und darüber hinaus ein Ausgleich für weitere Belastungen notwendig ist, findet die Zustimmung der GEW. Darüber hinaus hält die GEW weiterhin daran fest, die zweite Stunde der Altersermäßigung einzuführen. Der Modellversuch für die berufsbildenden Schulen ist hingegen überflüssig.

Die Anrechnungsstunden müssen zielgenau und transparent vergeben werden. Hier bedarf es der Mitwirkung des Schulpersonalrats und der Gesamtkonferenz.

Der neue Kultusminister muss eine Änderung der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte jetzt auf den Weg bringen. Darin muss die Erhöhung der Anrechnungsstunden enthalten sein. Im Laufe des Anhörungsverfahrens müssen zudem die Vorschläge der Kommission zur Veränderung der Unterrichtsverpflichtung berücksichtigt werden. Die Mehrarbeit bei älteren Kolleg*innen und von Teilzeitkräften darf dabei auch nicht unter den Tisch fallen.

Im Download-Bereich am Seitenrand finden sich die Zusammenfassungen der Empfehlungen je Schulform und die erste Bewertung