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Einzelfallentscheidung zur Lehrkräfte-Arbeitszeit: Nach Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover geht GEW in die nächste Instanz

Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einer Einzelfallentscheidung die Entlastungsansprüche eines hannoverschen Grundschulleiters angesichts seiner deutlich überhöhten Arbeitszeit nicht anerkannt. Das Gericht führte in der Urteilsbegründung aus, dass sich die Forderung nach individueller Entlastung des Klägers durch die Landesschulbehörde nicht aus den im Prozess vorgebrachten Angaben herleiten ließen. Die Mehrarbeit wurde grundsätzlich anerkannt, die Form der Arbeitszeiterfassung sei in diesem Fall jedoch nicht immer eindeutig gewesen.

Die Daten stammen aus einer Arbeitszeitstudie der Universität Göttingen, die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Auftrag gegeben worden war. Sie ermittelte 2016 für den Kläger durchschnittlich 53 Stunden Wochenarbeitszeit, wobei die Länge der Schulferien im Vergleich zu Urlaubszeiten von Arbeitnehmern berücksichtigt wurde. Die in der Studie nachgewiesene generelle Mehrarbeit von Lehrkräften zog das Gericht jedoch nicht in Zweifel.
„Hier handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, wie auch das Verwaltungsgericht betonte. Das dahinter liegende Problem stark überhöhter Arbeitszeiten bei Lehrkräften ist damit keineswegs vom Tisch. Darum wird die GEW vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ziehen und weiter politisch Druck machen“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth nach der Urteilsverkündung. Die GEW vertritt den Grundschulleiter vor Gericht und sei ohnehin davon ausgegangen, in die nächste Instanz zu gehen.
„Schulleitungen und andere Lehrkräfte haben schon vor Corona immer mehr Aufgaben bekommen, aber keinen Überstunden-Ausgleich. Darum werden wir die Verfahren weiterführen, um endlich mehr Zeit für die Schülerinnen und Schüler zu haben“, betonte Pooth. Im vergangenen halben Jahr sei die Situation durch die Pandemie nämlich noch dramatischer geworden. „Seit Mitte März wurde eine Vielzahl von Rundverfügungen, ministeriellen Briefen und Leitfäden sowie Handreichungen verfasst, die von den Schulbeschäftigten und insbesondere von den Leitungen zusätzlich zu verarbeiten sind.
„Das Kultusministerium hat die Ergebnisse der Göttinger Arbeitszeitstudie anerkannt, seitdem jedoch fast nichts an den Missständen verbessert. Wir fordern das Land auf, sich nun nicht hinter Einzelfallentscheidungen zu verstecken, sondern endlich für spürbare Entlastungen im System Schule zu sorgen“, forderte Pooth.
Insgesamt hat die Bildungsgewerkschaft seit 2018 zehn Klagen von Grundschul- und drei von Gymnasiallehrkräften gegen deren erheblich erhöhten Arbeitszeiten eingereicht. Die nächste Verhandlung – ebenfalls einer Grundschulleitung - wird am 24. November vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück stattfinden.