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Zum neuen IGS-Erlass

Ein vielversprechender Weg?

Im Schulverwaltungsblatt 9/21 wurde der neue Organisationserlass für Gesamtschulen veröffentlicht. Er setzt tatsächlich einige zentrale Forderungen um, welche die GEW in ihrer Stellungnahme vom September 2020 vorgebracht hatte.

Multiprofessionelle Teams

In diesem Kontext zeigt sich eine erfreuliche Weiterentwicklung. Erstmals werden die Berufsbezeichnungen „pädagogische und therapeutische Fachkräfte“ in einem Erlass erwähnt. Die an der Gesamtschule unterrichtenden Lehrämter werden erstmals detailliert aufgeführt. Zuletzt wird die Arbeit in „Multiprofessionellen Teams“ beschrieben. Letzteres hätte sicherlich noch konsequenter im Erlass betont werden können, zum Beispiel bei den Beschreibungen der Lernentwicklung, Elternarbeit oder Fördermaßnahmen, denn an Gesamtschulen sind auch dort nicht nur die Lehrkräfte involviert.
Dies muss sich nun auch entsprechend in den personellen Ressourcen widerspiegeln. Hier erwartet die GEW Anpassungen in den jeweiligen Erlassen.


Ressourcenfestschreibung
In der Konsequenz müssen die Gesamtschulen auch die für ihren Bildungsauftrag notwendigen Stellen ausschreiben dürfen, welche dem notwendigen Bedarf entsprechen. Außerdem müssen die Stundenkontingente sowohl für sonderpädagogischen Förderbedarf als auch den Ganztag als Grundbedarfe und nicht als Zusatzbedarfe berechnet werden. Dies sind Forderungen in Hinblick auf eine entsprechende Anpassung des „Klassenbildungserlasses“. Zusätzlich müsste der Erlass zur „Schulsozialarbeit“ entsprechend überarbeitet werden mit dem Ziel, dass klare Kapazitäten für die Schulsozialarbeit definiert werden. Des Weiteren ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf für fachliche Koordinierungsaufgaben im Bereich der sonderpädagogischen Förderbedarfe und auch im Bereich der Schulsozialarbeit. Dafür müssen im notwendigen Umfang entsprechende Beförderungsstellen nachhaltig im Stellenplan eingestellt werden.


Äußere Fachleistungsdifferenzierung

Die „Z-Kurse“ werden im neuen Erlass nicht mehr als Möglichkeit für eine äußere Fachleistungsdifferenzierung genannt. Sie waren nach Ansicht der GEW der Versuch, die Idee der Gesamtschule durch politische Entscheidungen in eine vermeintliche Dreigliedrigkeit zu zwängen. Dies entspricht in keiner Weise der Idee der Gesamtschule und darf deswegen richtigerweise keine Option für die Fachleistungsdifferenzierung sein. Die Regelung an Schulen mit Z-Kursen bringt Nachteile für die Schüler*innen, denn sie müssen hier zwingend Z-Kurse belegen, um den erweiterten Sek I-Abschluss zu erhalten. In Analogie zur Dreigliedrigkeit und im Vergleich zu Schulen mit nur zwei Differenzierungsebenen haben E-Kurs-Schüler*innen hier keine Chance, einen erweiterten Sek I-Abschluss zu erhalten, obwohl sie die gleichen Leistungen erbringen! In diesem Zusammenhang bietet sich auch an, einen Blick in die Rahmenrichtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) zu werfen. Die curricularen Vorgaben in Niedersachsen sind nicht ausreichend, um den Beschlüssen der KMK zu entsprechen. Somit stellt sich auch die Frage nach Anerkennung solcher Abschlüsse außerhalb Niedersachsens. Der neue Erlass räumt zwar den Schulen, die ein solches System eingerichtet haben, Bestandsschutz ein, doch kann man diesen Schulen nur raten, sich auf den Weg zu machen, ihren Schüler*innen ein faires, rechtssicheres Angebot zu offerieren und eine Differenzierung auf zwei Niveaustufen einzurichten.


Interne Fachleistungsdifferenzierung
Inhaltlich sollte die interne Fachleistungsdifferenzierung keine Sparmaßnahme sein, sondern die theoretisch zur Verfügung gestellten Ressourcen sollten Auswirkungen auf Schülerhöchstzahlen bei der Bildung von Kerngruppen haben. Sprich: Schulen, die innere Differenzierung anbieten, sollten kleinere Kerngruppen bilden dürfen (zum Beispiel statt vier Klassen à 30, fünf Klassen à 25). Auch in diesem Fall bedarf es einer Revision des „Klassenbildungserlasses“.

Leistungen der Schüler*innen

Der Erlass beschreibt auch die Dokumentation der „individuellen Lernentwicklung“. Gleichzeitig müssen auch die Leistungen im Unterricht bewertet und Zeugnisse erteilt werden. Letztere entsprechen jedoch
grundsätzlich „Lernentwicklungsberichten“. Die GEW stellt die Frage, warum an einer vermeintlichen Doppelung der Arbeit festgehalten wird, denn die Gesamtschulen dokumentieren seit 50 Jahren über die Lernentwicklungsberichte die individuelle Lernentwicklung ihrer Schüler*innen. Schulen, die Lernentwicklungsberichte statt Notenzeugnisse erstellen, könnten eigentlich auf eine zusätzliche Dokumentation der individuellen Lernentwicklung verzichten und so die  Kolleg*innen von doppelter Arbeit entlasten. Insgesamt bleibt aber festzuhalten, dass sich in dem neuen Erlass auch an dieser Stelle positive Veränderungen finden. Es ist erfreulich, dass grundsätzlich bis zum Abschluss der Sek I Lernentwicklungsberichte Teil des Zeugnisses sein können und für die Jahrgänge 5 bis 7 sein müssen. Auch wenn nach Meinung der GEW Gesamtschulen grundsätzlich Lernentwicklungsberichte statt Notenzeugnisse ausgeben sollten, ist dabei zu bedenken, dass diese nicht geeignet sind, um sich zu bewerben. Bewerbungszeugnisse, Abschlussbeziehungsweise Abgangszeugnisse beschreiben keine Entwicklung, sondern das Ergebnis eines Bildungsgangs und müssen Notenzeugnisse sein. Somit ist die Regelung, spätestens ab Klasse 9 Notenzeugnisse auszugeben, im Sinne der Schüler*innen positiv.

Allgemeine Förderung
Hier findet sich ein weiterer positiver Aspekt des neuen Erlasses, da erstmals auch die Schüler*innen in den Abstimmungsprozess für Fördermaßnahmen eingebunden werden. Die Abkehr von einer primär defizitären Definition des Förderbegriffs entspricht der Grundidee der Gesamtschule, auch individuelle Lernbedürfnisse der Schüler*innen zu bedienen; sei es, Defizite aufzuarbeiten oder zusätzliche Inhalte zu vertiefen. Natürlich geht dies nur nachhaltig und konzeptionell, wenn die Ressourcen ebenso verlässlich zur Verfügung gestellt werden. Abermals wird deutlich, dass hier eine entsprechende Revision des Klassenbildungserlasses und des Stellenplans notwendig sind.

Zusammenarbeit zwischen Schulen
Etwas absurd wirken die Hinweise, dass Gesamtschulen „insbesondere...“ mit „... allgemein bildenden Gymnasien“ zusammenarbeiten sollen. Hier wird deutlich, dass sich die politische Sichtweise noch nicht geändert hat, denn Gesamtschulen sind eine Schulform, die selbst alle Bildungsgänge beinhaltet. Es entsteht der Eindruck, dass die Gesamtschulen auf alle Fälle die Beratung der „allgemein bildenden Gymnasien“ benötigen, um ihre Schüler*innen erfolgreich zum Abitur zu führen. Diese Sichtweise zeigt wenig Wertschätzung gegenüber der 50-jährigen Geschichte der Gesamtschulen, die sich seither der empirisch festgestellten sozialen Benachteiligung innerhalb des Bildungssystems mit Erfolg entgegenstellt haben. Es sollte deswegen keine Gesamtschulen ohne gymnasiale Oberstufe mehr geben! Die Möglichkeit zur Gründung einer gemeinsamen gymnasialen Oberstufe sollte klar gefördert werden. Ein solcher Hinweis wäre der notwendige Schritt für eine vollständige Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit an den Gesamtschulen, denn auch dort findet „gymnasiale Bildung“ statt.
 

Demokratie

Trotz der deutlichen Bekenntnisse des Ministers im Kontext „Demokratie stärken“ finden sich im Erlass keine Hinweise auf eine praktische Umsetzung dieses Anspruchs. Im Gegenteil: der Schulvorstand erhält weiteren Entscheidungskompetenzen. Viele davon bestimmen nicht die „Qualitätsentwicklung der Schule“, sondern die Art des Unterrichtens und sollten deswegen in der Entscheidung der Gesamtkonferenz liegen.

Ausblick
Es muss verstanden werden, dass die Gesamtschule ein in sich geschlossenes – wenn auch durchlässiges – System ist. Es muss also ein Weg gefunden werden, welcher der Gesamtschule als Schulform, die alle Bildungsgänge abbildet, gerecht wird. Der Erlass zeigt dies nach Ansicht der GEW immerhin besser als sein Vorgänger. Andererseits wäre hier durchaus die Möglichkeit vorhanden gewesen, die Schulform noch attraktiver, demokratischer, gerechter und sozialer zu gestalten. Die Gesamtschule muss in ihrer Grundidee erhalten bleiben, um ihrem gesellschaftspolitischen und sozialen Anspruch auch weiterhin gerecht werden zu können. Hierzu bedarf es einer deutlichen Aufstockung des Haushalts für die Gesamtschulen, aber natürlich grundsätzlich insgesamt im Bereich der Bildung. Die Relevanz der Bildung scheint in der Haushaltsdebatte völlig vergessen worden zu sein, wie Kürzungen von Stellen in Schule belegen. Dies kann nicht richtig sein!
Nach Ansicht der GEW-Fachgruppe Gesamtschulen bedarf es auch einer fachlichen Infrastruktur auf Ebene der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) sowie des Kultusministeriums (MK). Nur so wird diese Schulform ihre Vorstellungen direkt und ungefiltert in die politische Diskussion einbringen und die Gesamtschulen in ihren Bedürfnissen zur Erfüllung des Bildungsauftrags unterstützen können.


Jörg Addicks
Fachgruppe Gesamtschulen, Referat ABS