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Corona: GEW fordert verbindlichen Schutz für gefährdete Schulbeschäftigte

Die Gewerkschaft Erziehung (GEW) Niedersachsen fordert angesichts der Corona-Krise für Schulbeschäftigte, die über 60 Jahre alt sind oder mit Personen aus Risikogruppen in einem Haushalt leben, ein Recht auf Homeoffice. Durch eine Regelung des Kultusministeriums liegt die Entscheidung, ob diese beiden Gruppen von zu Hause arbeiten dürfen, jedoch bei den Schulleitungen vor Ort. Diese sollen außerdem darüber urteilen, ob Schutzmaßnahmen für Schwangere ausreichen oder ob ein Beschäftigungsverbot auszusprechen ist. Auch für diese Fälle will die GEW vom Ministerium einen Rechtsanspruch auf Homeoffice.

„Der Kultusminister ist von seinem Leitfaden `Schule in Corona-Zeiten´ abgewichen, den besonders gefährdeten Gruppen der Schulbeschäftigten ein Recht auf Homeoffice einzuräumen. Es kann nicht angehen, dass Schulleitungen Entscheidungen einer derartigen gesundheitlichen Tragweite treffen müssen. Nun könnten sie sich durch den Lehrkräftemangel dazu gezwungen sehen, den Gesundheitsschutz der Betroffenen zu vernachlässigen. Das wäre fatal“, kritisierte die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth. Dabei bezog sie sich auf das Papier „Umgang mit Beschäftigten in Schulen, die besonderen Schutzes bedürfen“ vom 24. April 2020, das vom Niedersächsischen Kultusministerium an die Schulen gegangen ist.
„Kultusminister Grant Hendrik Tonne hat sich heute in einer Pressemitteilung unter anderem bei den Schulleitungen für ihren enormen Einsatz bedankt. Gleichzeitig bürdet er ihnen Entscheidungen über den Gesundheitsschutz von Älteren, deren Familien sowie von Schwangeren auf. Jetzt muss es schnell verbindliche Regelungen des Ministeriums geben, die Betroffene rechtssicher schützen und Schulleitungen zugleich entlasten“, forderte die GEW-Landesvorsitzende.