Bundesarbeitsgericht: Tarifbeschäftigte Lehrkräfte zu gering bezahlt
Bereits am 16. Juli 2020 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem mit Rechtsschutz der GEW geführten bundesweit bedeutenden Verfahren entschieden, dass das Land Niedersachen tarifbeschäftigte Lehrkräfte im Quereinstieg an integrierten Gesamtschulen seit Jahren zu gering bezahlt. Es geht um Lehrkräfte, denen bescheinigt wurde, dass sie die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem gymnasialen Schulfach haben.
Das Land als Arbeitgeber zeigte sich aber absolut uneinsichtig, das damalige Urteil des BAG für seine Beschäftigten umzusetzen. Am 29. März 2023 (Az.: 4 AZR 236/22 u.a.) hat nun das BAG in drei weiteren Urteilen klargestellt, dass das Land seine Verweigerungshaltung nicht mehr länger aufrechterhalten kann.
Alle Betroffenen, die eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 gegenüber den jeweiligen Regionalen Landesämtern schriftlich geltend gemacht haben, müssen rückwirkend entschädigt werden. Denjenigen bei denen dies noch nicht geschehen ist, wird dringend empfohlen, das nachzuholen. Es sollte dabei auch darauf hingewiesen werden, dass Ansprüche für die Zukunft und auch die vergangenen sechs Monate geltend gemacht werden.
Betroffen sind auch tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die die Lehrbefähigung für das gymnasiale Lehramt haben. Auch hier wurde bei einem Einsatz im Sekundarbereich I von IGS unterstellt, dass sie in der Funktion von Realschullehrern tätig seien und Ihnen deshalb nur Gehalt nach Entgeltgruppe 11 zustehe. Nach der Rechtsprechung des BAG sind sie aber nach Entgeltgruppe 13 zu vergüten.
Ein ausführlicher Bericht über diese Entscheidungen erscheint in der nächsten "E&W Niedersachsen".
Betroffene Lehrkräfte, die bislang keinen Antrag auf Höhergruppierung gestellt haben, sollten dies unverzüglich nachholen.
Ein Musterschreiben zur Geltendmachung ist hier (bitte anklicken) zu finden.