Durch die Umstellung bei der Lehramtsausbildung in Niedersachsen haben alle neuen Lehrkräfte eine gleich lange Ausbildung hinter sich. Doch die Bezahlung bleibt unterschiedlich. Für das Lehramt für Grund-, Haupt- und Realschulen bleibt der Einstieg in den Beruf mit einer Besoldung nach A 12 die Regel. Natürlich gibt es unterschiedliche Herausforderungen und Anforderungen an den einzelnen Schulformen. Das heißt, die Arbeit ist anders – aber damit nicht einfacher oder minderwertiger. Sie ist gleichwertig. Und muss daher auch gleich bezahlt werden. Dies ist nicht nur politisch, sondern auch juristisch geboten. Es gibt inzwischen mehrere Rechtsgutachten, die diese Auffassung vertreten.
Die niedrigere Besoldung von monatlich etwa 500 Euro brutto senkt die Attraktivität dieser Lehrämter. Bei einem bundesweiten Konkurrenzkampf um Lehrkräfte ist A 12 als Besoldung für das Eingangsamt ein klarer Nachteil, weil Länder wie Berlin, Brandenburg oder NRW eine höhere Besoldung vorbereiten oder bereits beschlossen haben.
Die GEW fordert die unverzügliche Anhebung der Besoldung.