Angriff auf betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst
In den laufenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder fordern die Arbeitgeber Einschnitte bei der Zusatzversorgung.
Zwar betrifft die Länder-Tarifrunde nicht die Beschäftigten von Bund und Kommunen. Aber die Tarifverträge über die Zusatzversorgung, die Betriebsrente im öffentlichen Dienst, gelten bislang für alle Beschäftigten bei Bund, Ländern und Gemeinden gleichermaßen. Seit Herbst 2012 wurden mit allen beteiligten Arbeitgebergruppen Gespräche über die Zukunft der Zusatzversorgung geführt. Mehr dazu unter www.gew.de/VBL_Zusatzversorgung.html
Wenn die Länder nun von den Gewerkschaften Zugeständnisse bei der Zusatzversorgung fordern, dann ist zu befürchten, dass Bund und kommunale Arbeitgeber die damit verbundenen Einsparungen auch für sich einfordern werden. Diese Erfahrung mussten die Beschäftigten schon einmal machen, als die Länder 2003 mit einer einseitigen Arbeitszeitverlängerung vorgeprescht waren und die Kommunen auf diesen fahrenden Zug aufgesprungen sind. Der Bund organisiert seine betriebliche Altersversorgung gemeinsam mit den Ländern und einem Teil der Kommunen sogar in der gleichen Zusatzversorgungskasse, der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Die Beschäftigten von Bund und Kommunen sollten deshalb aufmerksam die Berichte über die Länder-Tarifverhandlungen verfolgen. Mehr hierzu unter www.gew-tarifrunde.de.
Tarifinfo: Länder starten Erpressungsmanöver (PDF)