Eine erhebliche Mehrarbeit kommt auf die Kolleginnen und Kollegen zu, deren Notwendigkeit an den Schulen nicht gesehen wird. Die Änderung greift zudem in die Entscheidungsbefugnisse der Bildungsgangs- und Fachgruppen nach § 35a NSchG ein. „Die Bildungsgangs- und Fachgruppen entscheiden ... insbesondere über 1. die curriculare und fachdidaktische Planung der Bildungsgänge und Fächer im Rahmen der Lehrpläne (§ 122), ..."
Herr Minister Tonne schreibt im Vorwort des Schulverwaltungsblatt 12/2017, dass die Entlastung der Lehrkräfte im Schulalltag höchste Bedeutung habe und dass Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit Unterricht auf das Notwendige zu reduzieren seien. Die beabsichtige Änderung der EB-BbS stehen auch dem entgegen. Die GEW lehnt die Änderung im Punkt 2.7 deshalb ab.