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GEW wirkt!

A 13 kommt / Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte profitieren vom GEW Erfolg

Zum 1. August 2024 erfolgt die Umgruppierung der Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte. Hier ist der aktuelle Informationsstand.

Ab August 2024 werden verbeamtete Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte nicht mehr in der Besoldungsgruppe A 12 sein, sondern in der Besoldungsgruppe A 13. Dies hat auch Auswirkungen auf die angestellten (=nicht verbeamteten) GHR-Lehrkräfte.

Die Anhebung der Besoldung und damit auch die Anhebung der Entgeltgruppen an sich ist ein großer Erfolg. In der Endstufe steigt das Gehalt um 650 Euro (EG 11 nach EG 13) bzw. 900 Euro (EG 10 nach EG 12) an. Für alle Beamten, für alle neu eingestellten tarifbeschäftigten Lehrkräfte und für viele der derzeit angestellten Lehrkräfte gilt: Gleiche Arbeit, mehr Gehalt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen ist in Gesprächen mit der Landesregierung zu allen bekannten Problematik. Sollte sich etwas ändern, werden wir euch informieren.

 

Fallbeispiele

Fallgruppe 1: Lehrkräfte, die nach dem 31.7.2015 eingestellt wurden
GHR-Lehrkräfte mit einem Arbeitsvertrag ab dem 1. August 2015 oder später unterliegen dem „Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder“ (TV EntgO-L). Der TV EntgO-L sieht vor, dass sich eure Eingruppierung nach der üblichen Besoldungsgruppe der Beamten richtet. Diese steigt zum 1.8.2024 von A 12 nach A 13 – also steigt auch eure Eingruppierung. Ihr müsst nichts tun. Dies geschieht automatisch. In den meisten Fällen geht es von der EG 10 in die EG 12 oder von der EG 11 in die EG 13.

Das Verfahren zur Umgruppierung ist in § 17 Abs. 4 des Tarifvertrags der Länder, der auch für euch gilt, genau beschrieben. In der neuen EG werdet ihr der Erfahrungsstufe zugeordnet, in der euer Tabellenentgelt mindestens gleich bleibt, mindestens jedoch der Stufe 2. Die Berufserfahrung ist für die Zuordnung also nicht ausschlaggebend, es kommt auf das Tabellenentgelt an. Eine Entgelttabelle seht ihr hier: www.gew.de/tarif/entgelt/tv-l-entgelttabellen/tv-l
In der Regel verliert ihr dabei eine Erfahrungsstufe, es geht also z.B. von der EG 10, Stufe 4 in die EG 12, Stufe 3. Euer Einkommen steigt trotz der niedrigeren Erfahrungsstufe an.
Solltet ihr bislang Zulagen erhalten haben (die Angleichungszulage von 105 Euro und/oder die allgemeine Stellenzulage von 101,39 Euro), so fallen diese weg. Beide Zulagen waren in der Vergangenheit ein erster Erfolg der GEW, um die Angleichung der Bezahlung von GHR- und GY-Lehrkräfte zu erreichen. Da die Angleichung der Besoldungsgruppe nun vollzogen wird, fallen die Zulagen konsequenterweise weg.

Es gibt zwei Aspekte, die Gefahren für euer Einkommen bedeuten:

  • Die Jahressonderzahlung schmilzt von 74 % eines Monatseinkommens auf 46 Prozent eines Monatseinkommens ab. Dies ist im Tarifvertrag so festgelegt und hat seinen Grund darin, dass die Gewerkschaften für die unteren Lohngruppen einen höheren Prozentsatz beibehalten wollten, damit der Auszahlungsbetrag zu Weihnachten auch für die unteren Lohngruppen spürbar ist (soziale Komponente).
  • Die Wartezeit bis zur nächste Erfahrungsstufe wird gelöscht und fängt am 1. August 2024 wieder bei null an. Wer also 46 Monate gewartet hat und zwei Monate vor dem Aufstieg in die Stufe 5 steht, muss wieder von vorn anfangen. Es gibt keine Möglichkeit, die Höhergruppierung zum 1. August 2024 zu verschieben.

Die GEW hätte sich ein anderes Verfahren gewünscht und ist in anderen Bundesländern, die auf derselben rechtlichen Grundlage wie Niedersachsen gehandelt haben, deswegen vor Gericht gezogen: Das Bundesarbeitsgericht hat das oben beschriebene Verfahren aber für rechtmäßig erklärt.
Beide Faktoren können dazu führen, dass ihr ohne die zwangsweise Höhergruppierung mehr Geld verdienen würdet als mit der Höhergruppierung. In manchen Fallkonstellationen ist das eine kurze Zeitperiode, die schnell vorübergeht. In Einzelfällen kann das Minus sehr groß sein und je nach Lebensalter auch bis zur Rente reichen. Die GEW ist in Gesprächen mit der Landesregierung, um diese Szenarien zu vermeiden. Die Landesregierung hat das Problem erkannt, aber bislang nur vollkommen unzureichende Verbesserungsvorschläge gemacht. Wir können euch nicht versprechen, wann wir da wie vorankommen werden.

 

Fallgruppe 2: Lehrkräfte, die vor dem 1.8.2015 eingestellt wurden
Lehrkräfte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1.8.2015 begann, unterliegen nicht automatisch dem TV EntgO-L. Diese Gruppe musste einen Antrag auf Überleitung stellen. In manchen Fällen lohnte sich diese Überleitung. Falls ihr in den TV EntgO-L übergeleitet worden seid, gelten für euch die Regelungen, die unter der Fallgruppe 1 beschrieben sind.
Wer keinen Antrag auf Überleitung gestellt hat, wird von der Umgruppierung zum 1.8. nicht betroffen sein. Dies kann – siehe oben – positiv oder negativ sein.
Es gibt jetzt für 12 Monate erneut die Möglichkeit, die Überleitung in den TV EntgO-L zu beantragen und damit die Umgruppierung mitzunehmen. Tendenziell gilt, dass Lehrkräfte in Stufe 6 und in der EG 11, Stufe 5 mit hoher Wahrscheinlichkeit sofort und dauerhaft profitieren werden. In den anderen Fallkonstellationen hängt es vom Lebensalter und der Stufenlaufzeit ab.
Die GEW bietet dazu Einzelfallberatungen an.

 

Fallgruppe 3: Lehrkräfte mit einer Ausbildung nach dem Recht der DDR
Die Lehrkräfte, die eine Ausbildung zur Unterstufenlehrkraft nach dem Recht der DDR absolviert haben, haben keinen tarifvertraglichen Anspruch auf die EG 13 und sollten ursprünglich in der EG 11 verbleiben. Nach Intervention der GEW hat die Landesregierung hier nachgebessert, so dass es für diesen Personenkreis ebenfalls von der EG 11 in die EG 13 geht. Da die betroffenen KollegInnen alle in der Stufe 5 oder 6 sind, gibt es keine Härtefalle, da man in diesen Fallkonstellationen sofort und dauerhaft von der Höhergruppierung profitiert.

 

Um die Verlierer bei der Umstellung kümmern wir uns intensiv. Es gefällt niemandem in der GEW, dass dieser Erfolg solche Auswirkungen hat und die Landesregierung zu keiner wirksamen Nachbesserung bereit ist. Wir arbeiten daran, dass wir das noch geändert kriegen!

Für Anmerkungen, Nachfragen und Einzelfallberatungen steht unser Tarifsekretär Arne Karrasch euch gerne zur Verfügung: a.karrasch(at)gew-nds(dot)de.