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A 13 für alle – ohne Bedingungen!

Zum Schuljahr 2006/2007 wurde die Besoldung der RS-Lehrkräfte aufgrund der neuen Lehramtsausbildung von A 13 auf A 12 gesenkt.

Somit wurden durch Pensionierung frei werdende A 13-Stellen nicht mehr besetzt, sondern es wurden nur noch A 12-Stellen ausgeschrieben. Die eingesparten Mittel blieben im Haushalt. Seit diesem Zeitpunkt setzte sich die Landesfachgruppe der GEW massiv dafür ein, dass die Mittel dass diese Stellen den Realschulen auch wieder zur Verfügung gestellt werden – ungeachtet der grundsätzlichen Forderung nach A 13 für alle!

Durch die schlechtere Besoldung der Realschullehrkräfte ab diesem Zeitpunkt und die generell geringere Besoldung der Grund- und Hauptschullehrkräfte hat die damalige Landesregierung das Problem geschaffen, dass der Beruf der Lehrkraft im Sekundarstufenbereich I unattraktiver wurde. Der heutige Fachkräftemangel an Schulen ist u. a. diesem Aspekt geschuldet. Leider wurde dieser Fehler durch nachfolgende Regierungen nicht behoben, obwohl die GEW seit Jahren darauf hinweist, die Arbeitsbedingungen und die Besoldungssituation der Kolleginnen und Kollegen zu verbessern. 

Trotz des Erfolges, dass im Mai 2017 der Erlass zur Besetzung der Stellen für schulfachliche und organisatorische Aufgaben an Realschulen, Realschulzweigen und Oberschulen nach 10 Jahren nun endlich gekommen ist, bleibt ein fahler Beigeschmack. 

Erst im November 2017 setze die NLSchB den Erlass durch Verfahrensvorgaben für die Ausschreibung und Besetzung der Stellen an die Schulleitungen um. Dies stellte und stellt nach wie vor die Kolleginnen und Kollegen und vor allem die Schulleitungen unter einen erheblichen Handlungs- und Zeitdruck und produziert unnötige Unruhe an den Schulen. 

Der Gedanke, den Schulen zu überlassen den Aufgabenbereich sehr schulspezifisch ausschreiben zu können, scheint ganz verlockend, allerdings führt dies auch zu besonderen Problemen. An vielen Schulen werden die Aufgabenbereiche von den Schulleiterinnen und Schulleitern im Konsens mit Personalräten und Kollegium abgesprochen, an einigen Schulen sind die angedachten Ausschreibungen allerdings mehr als fragwürdig. Die Schulpersonalräte müssen ein sehr waches Auge darauf haben, dass sich an Schulen keine Bevorzugung und „Günstlingswirtschaft“ etabliert.

Durch diese Stellen entsteht eine Spaltung der Kollegien, denn viele Kolleginnen und Kollegen, die  jetzt nicht mit einer A 13-Stelle ausgestattet werden, haben trotzdem wichtige Funktionen und Aufgaben inne, ohne dass sie dafür finanziell oder durch Anrechnungsstunden für besondere Belastungen „honoriert“ werden. 

Diese Stellen berühren unsere grundsätzliche Haltung nicht!

Wir fordern weiterhin: A 13 - OHNE Wenn und Aber!