GEW wirkt!
A 10 für Fachpraxispraxislehrkräfte / Wieder ein Erfolg für dich
Zum 1. August 2024 erfolgt die Umgruppierung der Lehrkräfte für Fachpraxis. Hier ist der aktuelle Informationsstand.
Ab August 2024 werden verbeamtete Lehrkräfte für Fachpraxis von der Besoldungsgruppe A 9 in die Besoldungsgruppe A 10 umgruppiert. Dies hat auch Auswirkungen auf die angestellten (=nicht verbeamteten) Lehrkräfte für Fachpraxis. Keine Auswirkungen hat dies auf die InhaberInnen von A 10-Funktionsstellen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen ist in Gesprächen mit der Landesregierung zu allen bekannten Problematik. Falls an eurer Schule eine neue Funktionsstelle ausgeschrieben werden sollte, bitten wir um eine Nachricht. Sollte sich etwas ändern, werden wir euch informieren.
Fallbeispiele
Fallgruppe 1: verbeamtete Lehrkräfte für Fachpraxis, die derzeit A 9Z erhalten
Diese Gruppe wird zum 1. August 2024 unter Beibehaltung der Erfahrungsstufe und der Stufenlaufzeit in die Besoldungsgruppe A 10 eingeordnet. Die Zulage entfällt. Es gibt bei gleicher Arbeit mehr Gehalt.
Fallgruppe 2: angestellte Lehrkräfte für Fachpraxis ohne Funktionsstelle, die nach dem 31. Juli 2015 eingestellt worden sind
Je nach Qualifikation ist diese Gruppe einer Entgeltgruppe zugeordnet worden, die dem „Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder“ (TV EntgO-L) zu entnehmen ist. Der TV EntgO-L sieht vor, dass sich eure Eingruppierung nach der üblichen Besoldungsgruppe der Beamten richtet. Diese steigt zum 1.8.2024 von A 9 nach A 10 – also steigt auch eure Eingruppierung. Ihr müsst nichts tun. Dies geschieht automatisch. In den meisten Fällen geht es von der EG 9a in die EG 9b.
Das Verfahren zur Umgruppierung ist in § 17 Abs. 4 des Tarifvertrags der Länder, der auch für euch gilt, genau beschrieben. In der neuen EG werdet ihr der Erfahrungsstufe zugeordnet, in der euer Tabellenentgelt mindestens gleich bleibt, mindestens jedoch der Stufe 2. Die Berufserfahrung ist für die Zuordnung also nicht ausschlaggebend, es kommt auf das Tabellenentgelt an. Eine Entgelttabelle seht ihr hier: https://www.gew.de/tarif/entgelt/tv-l-entgelttabellen/tv-l
Solltet ihr bislang die Angleichungszulage erhalten haben, so bleibt diese bestehen.
An einer Stelle muss man vorsichtig sein: Die Wartezeit bis zur nächste Erfahrungsstufe wird gelöscht und fängt am 1. August 2024 wieder bei null an. Wer also 46 Monate gewartet hat und zwei Monate vor dem Aufstieg in die Stufe 5 steht, muss wieder von vorn anfangen. Es gibt keine Möglichkeit, die Höhergruppierung zu verschieben.
Dies kann dazu führen, dass ihr ohne die zwangsweise Höhergruppierung mehr Geld verdienen würdet als mit der Höhergruppierung. In manchen Fallkonstellationen ist das eine kurze Zeitperiode, die schnell vorübergeht. In Einzelfällen kann das Minus etwas größer sein und je nach Lebensalter auch bis zur Rente reichen. Die GEW ist in Gesprächen mit der Landesregierung, um diese Szenarien zu vermeiden. Die Landesregierung hat das Problem erkannt, aber bislang nur vollkommen unzureichende Verbesserungsvorschläge gemacht. Wir können euch nicht versprechen, wann wir da wie vorankommen werden.
In jedem Fall gilt: Alle, die wollen und GEW-Mitglieder sind, bekommen eine Einzelfallberatung von uns. Meldet euch beim GEW-Tarifsekretär Arne Karrasch (a.karrasch(at)gew-nds(dot)de) unter Angabe des letzten Stufenaufstiegs sowie der aktuellen Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe.
Fallgruppe 3: angestellte Lehrkräfte für Fachpraxis ohne Funktionsstelle, die vor dem 1. August 2015 eingestellt worden sind
Fachpraxis-Lehrkräfte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. August 2015 begann, unterliegen nicht automatisch dem TV EntgO-L. Diese Gruppe musste einen Antrag auf Überleitung stellen. In manchen Fällen lohnte sich diese Überleitung. Falls ihr in den TV EntgO-L übergeleitet worden seid, gelten für euch die Regelungen, die unter der Fallgruppe 2 beschrieben sind.
Wer keinen Antrag auf Überleitung gestellt hat, wird von der Umgruppierung zum 1. August nicht betroffen sein. Dies kann – siehe oben – positiv oder negativ sein.
Es gibt jetzt für 12 Monate erneut die Möglichkeit, die Überleitung in den TV EntgO-L zu beantragen und damit die Umgruppierung mitzunehmen.
Die GEW bietet dazu Einzelfallberatungen für ihre Mitglieder an.
Fallgruppe 4: Lehrkräfte für Fachpraxis, die eine Funktionsstelle innehaben
Die Landesregierung hat hier keine Veränderungen für die bestehenden Inhaber von Funktionsstellen vorgenommen. Aufgrund der Änderung im Besoldungsrecht gibt es jedoch für künftige Funktionsstellen die allgemeine Stellenzulage in Höhe von 101,39 Euro nicht mehr. Wer sie derzeit bekommt, behält sie (Bestandsschutz).
Wir wissen, dass dies eine absolut unbefriedigende Situation ist. Ab dem 1. August 2024 gilt: Lehrkräfte für Fachpraxis ohne Funktion erhalten A 10 (bzw. E 9b), neue Funktionsstelleninhaber erhalten auch A 10 bzw. E 9b. Der Unterschied zu den derzeitigen Stelleninhabern beläuft sich nur auf die Höhe der Zulage, also auf 101,39 Euro. Das Land hat angekündigt, 300 A 11-Stellen ausschreiben zu wollen. Wann dies passieren wird, ob dies für frei werdende Funktionsstellen gilt oder ein Angebot für jetzige Funktionsstelleninhaber sein soll, ist unklar. Ebenso ist unklar, wie mit der 301. Stelle verfahren werden wird.