Mitgliedsbeiträge bei Kurzarbeit bzw. Honorarausfall
06.04.2020
Mitglieder, die wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie betriebsbedingt in Kurzarbeit arbeiten bzw. keine Honorareinkünfte mehr haben, können für die Zeit der Kurzarbeit bzw. des Honorarausfalls eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge beantragen.