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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Niedersachsen;    Fachgruppe Sonderpädagogik

Die integrative Erziehung und Bildung ist eine zentrale bildungspolitische Forderung der GEW. Inzwischen wird verstärkt der Begriff der  INKLUSION, die Forderung nach “inklusiver” Pädagogik diskutiert. Auf dieser und den folgenden Seiten

ERKLÄRUNGEN                GEW - POSITIONEN                    UN - BEHINDERTENRECHTSKONVENTION      

sowie im ARCHIV  werden einige Wegmarken in der Beschlussfassung der GEW, Materialien und Positionspapiere zum “gemeinsamen Lernen” bereitgestellt sowie aktuelle bildungspolitische Auseinandersetzungen vorgestellt.

Schulgesetznovelle

Die CDU/FDP-Fraktion hat - nach drei Jahren Verzögerung - Ende des Jahres 2011 einen Schulgesetzentwurf zur Einführung der “Inklusion” vorgelegt. Auf einer Anhörung vor dem nds. Kultusausschuss hat auch die GEW ihre Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahme steht hier zum Download zur Verfügung.

Im Februar 2012 hat die GEW Niedersachsen in einer Pressemitteilung ihre Forderungen einer breiten Öffentlichkeit mitgeteilt ( Hier als pdf Datei zum Download ) und zur Finanzierung einen Nachtragshaushalt gefordert.

Ende März 2012 haben die Regierungsfraktionen und die SPD-Fraktion im Landtag eine Novelle des Schulgesetzes beschlossen. Hier ist der Gesetzestext  zum Download bereitgestellt.

Das gesamte (im März 2012 veränderte) Niedersächsische Schulgesetz ist online hier verfügbar.

Hans Wocken : Über die Entkernung der Behindertenrechtskonvention
Ein deutsches Trauerspiel in 14 Akten, mit einem Vorspiel und einem Abgesang

Wenn ein Gebäude entkernt wird, bleibt die äußere Hülle weitestgehend unverändert und unversehrt, das gesamte Innere wird dagegen vollständig ausgeschabt und neu aufgebaut. Die Fassade bleibt erhalten, der Kern wird erneuert. Eine derartige Entkernung ist der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK 2009) in der deutschen Bildungspolitik widerfahren. Die BRK kann als ein menschenrechtliches Dokument von monumentaler, historischer Größe gelten. Von der radikalen Verwandlung dieses Jahrhundertmonuments in eine entleerte, geisterhafte Reformkulisse erzählt die folgende historische Skizze. Die sukzessive Destruktion der Behindertenrechtskonvention kann in verschiedenen Szenen beschrieben werden, die nicht als historische Etappen zu verstehen sind; sie sollen vorab als Übersicht präsentiert werden:

Vorspiel:   Inklusion wird als Integration übersetzt
1. Akt:      Es besteht kein Handlungsbedarf!
2. Akt:      Das Recht auf Inklusion wird zum Recht auf Bildung abgestuft
3. Akt:      Das Recht auf Inklusion ist nicht als Individualrecht einklagbar
4. Akt:      Die Pluralität der Lernorte wird zur bildungspolitischen Doktrin erhoben
5. Akt:      Die Pluralität der Lernorte wird auf Haupt- und Sonderschule reduziert
6. Akt:      Inklusive Bildung wird in parainklusive Organisationsformen abgedrängt
7. Akt:      Inklusive Bildung wird unter Ressourcenvorbehalt gestellt
8. Akt:      Inklusive Bildung wird systematisch unterfinanziert
9. Akt:      Die Länder verweigern eine Kostenbeteiligung nach dem Konnexitätsprinzip
10. Akt:    Das Kindeswohl wird als Grenze der Inklusion bestimmt
11. Akt:    Das Elternwahlrecht wird für den Erhalt der Sonderschule instrumentalisiert
12. Akt:    Die Schulstatistiken werden inklusionsfreundlich gestaltet
13. Akt:    Die Partizipation der Zivilgesellschaft wird minimalisiert
14. Akt:    Die KMK verabschiedet „Empfehlungen“ ohne Empfehlungen
Abgesang: Die Bundesregierung entlässt die Bundesländer in die Beliebigkeit
Weiterlesen hier (Quelle: www.inklusion-online.net)

Georg Feuser zur UN-Behindertenrechtskonvention:

“ .... .... Die Begriffe Integration und Inklusion enthalten keine pädagogische Theorie oder gar Handlungsanweisungen, wie auch die UN-Behindertenrechtskonvention keine solche enthält. Sie ist ein rechtspolitisches Instrument, das pädagogisch insofern hilfreich sein kann, dass es uns Rückhalt darin bietet, die erforderlichen strukturellen Veränderungen des institutionalisierten Erziehungs-, Bildungs- und Unterrichtssystems, die pädagogisch zu begründen, aber politisch zu realisieren sind, eindeutig und klar zu benennen und als legalisiertes, in Menschenrechten verankertes Anliegen nachhaltiger an die Politik heranzutragen. .... “
Quelle: Zeitschrift Behindertenpädagogik 51(2012)1, Seite 26f
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