Nationale und internationale Erklärungen zum gemeinsamen Lernen
„In Anerkennung der besonderen Bedürfnisse eines behinderten Kindes ist die... gewährte Unterstützung soweit irgend möglich... so zu gestalten, daß sichergestellt ist, daß Erziehung, Ausbildung, ...dem Kind tatsächlich in einer Weise zugänglich sind, die der möglichst vollständigen sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung förderlich ist“ (Artikel 23 der UN-Kinderrechtskonvention, unterzeichnet auch von der BRD).
„Lernen, zusammenzuleben - Lernen, mit anderen zu leben. Diese Art von Lernen ist heute wahrscheinlich die wichtigste“ (UNESCO-Bericht zur Bildung für das 21. Jahrhundert).
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3).
„Wir anerkennen die Notwendigkeit und Dringlichkeit, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen innerhalb des Regelschulwesens zu unterrichten...Wir fordern alle Regierungen dringend dazu auf, das Prinzip Erziehung ohne Ausgrenzung auf rechtlicher oder politischer Ebene anzuerkennen...“ (Salamanca-Erklärung).
„Wir glauben und erklären, ...daß Regelschulen mit dieser integrativen Orientierung das beste Mittel sind, um diskriminierende Haltungen zu bekämpfen, um Gemeinschaften zu schaffen, die alle willkommen heißen, um eine integrierende Gesellschaft aufzubauen und um Bildung für Alle zu erreichen; darüber hinaus gewährleisten integrative Schulen eine effektive Bildung für den Großteil aller Kinder und erhöhen die Effizienz sowie schließlich das Kosten-Nutzen-Verhältnis des gesamten Schulsystems“ (Salamanca-Erklärung“ der UNESCO-Weltkonferenz „Zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse“ 1994 in Salamanca, Spanien, unter Beteiligung der BRD).
„Voraussetzung für die Chancengleichheit und die soziale Integration von Behinderten ist eine Schule für alle und gilt für jede/n als Ausbildungsgrundlage für das ganze Leben“ (Charta von Luxemburg, unter Beteiligung der BRD, 1996).
„Unter dem Leitbegriff der Integration sind während der letzten beiden Jahrzehnte in der bildungspolitischen Entwicklung die Wege zu einer verbesserten pädagogischen Förderung und von Behinderung bedrohter Kinder in Sondereinrichtungen zunehmend problematisiert worden. Sonderbetreuung, -förderung und -zuwendung werden von vielen behinderten Menschen und ihren Angehörigen nicht als hilfreich, sondern als Ausgrenzung empfunden und deshalb abgelehnt; gerade im Bereich der Bildung wird erwartet, daß durch Öffnung der allgemeinen Einrichtungen für Behinderte eine differenzierte zwischenmenschliche und interkulturelle Wahrnehmung ermöglicht wird“ (Vierter Bericht der Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation 1998)
„Die Bildung behinderter junger Menschen ist verstärkt als gemeinsame Aufgabe für grundsätzlich alle Schulen anzustreben. Die Sonderpädagogik versteht sich dabei immer mehr als eine notwendige Ergänzung und Schwerpunktsetzung der allgemeinen Pädagogik“ (Konferenz der Kultusminister 1994).
(Zusammenstellung von Dr. Irmtraud Schnell)
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