Erlassentwurf
„Die Arbeit in der Realschule“ - was ist geplant, wie ist das zu bewerten?
Grundsätzliches:
Der
vorliegende Entwurf ist nicht eine Weiterentwicklung der Realschule, sondern
eine Veränderung der Realschule im Kern.
Die
klare Struktur der Realschule wird aufgelöst. HS und RS können in einem Maße
verzahnt werden, dass sie als getrennte Schulformen nicht mehr wahrnehmbar sind,
ihre Schülerinnen und Schüler über innere Differenzierung aber weiterhin als
Haupt- oder Realschulschülerinnen und -Schüler ausweisen. Die personellen,
materiellen und organisatorischen Voraussetzungen für den gemeinsamen
Unterricht sind weitgehend ungeregelt, ebenso welches Gremium der Schule über
die Zusammenarbeit entscheidet.
Zentrale
Aufgabe der Realschule ist zukünftig die Berufsorientierung bis hin zur
Berufsvorbereitung, ohne diese wirklich einlösen zu können. Die Entwicklung
von Jugendlichen im Sinne einer ganzheitlichen und vielfältigen Entwicklung der
Persönlichkeit wird weitgehend aufgegeben. Realschülerinnen und Realschüler
mit der Perspektive, in die Sek II eines allgemeinbildendes Gymnasiums wechseln
zu wollen, wird diese Möglichkeit praktisch genommen. Den Realschülerinnen und
Realschülern wird nur der Weg über das berufsbezogene Fachabitur zugestanden.
Bereits am Ende der Klasse 8, mitten in der Pubertät und ohne wirkliche
Einblicke in die Berufswelt sollen sich Schülerinnen und Schüler bereits für
ein Berufsfeld entscheiden, ohne die sich daraus ergebenden Konsequenzen überblicken
zu können.
Der
Anspruch, dass die Arbeit in der RS auf die Bildung der Gesamtpersönlichkeit
ihrer Schülerinnen und Schüler abzielt, wird dadurch konterkariert, dass der
musisch–kulturelle Bereich weitgehend aus dem Kanon der Realschule
verschwindet und der Anteil von Wirtschaft und Berufsbildung in weitem Maße
ausgebaut wird.
Der
neue Erlass verfolgt zwei Ziele:
-
vor dem Hintergrund rückläufiger Schülerzahlen sollen der Realschule
begabte Schülerinnen und Schüler abgeworben und dem Gymnasium zugeführt
werden
-
nicht mehr existenzfähige Hauptschulen sollen dem Schein nach gerettet
werden, ohne nach außen hin eingestehen zu müssen, dass das gegliederte System
gescheitert ist. Das neue, mindestens zweizügige System garantiert
Schulstandorte, die sonst nicht aufrecht zu erhalten sind, blockiert damit die
Gründung Integrierter Gesamtschulen und leitet in die Zweigliedrigkeit über.
Insgesamt
bedeutet der neue Erlass enorme Zusatzbelastungen für die Lehrkräfte. Die
personellen, materiellen und organisatorischen Voraussetzungen für den
gemeinsamen Unterricht sind ebenso wenig vorhanden, wie entsprechend
ausgebildete Lehrkräfte für die zukünftigen Profilbereiche. Zusätzliche
Ressourcen/Stunden für Differenzierung, Förderung und mögliche zusätzliche
Wahlpflichtkurse gibt es nicht. Die Teilungsgrenzen bleiben unangetastet.
Lediglich für das Kompetenzfeststellungsverfahren soll Fortbildung angeboten
werden.
Die Fachgruppe Realschule der GEW lehnt die geplante massive Änderung des Auftrags der Realschule ab!
Was
ist geplant?
1.5
bis 1.5.6
In
zusammengefassten Haupt- und Realschulen wird der Unterricht grundsätzlich
schulformspezifisch erteilt. In den Schuljahrgängen 5-8 kann mit Ausnahme der
Kernfächer gemeinsamer Unterricht in allen Fächern erteilt werden. Er sollte für
zwei Jahre eingerichtet werden. Damit jahrgangsübergreifender Unterricht
vermieden wird, können auch andere Differenzierungsmaßnahmen in allen Fächern
und Fachbereichen durchgeführt werden. Im gemeinsamen Unterricht muss nach
schulformspezifischen Kerncurricula unterrichtet werden. Leistungsstarke
Hauptschülerinnen und Schüler können nach Beschluss der Klassenkonferenz in
einzelnen Kernfächern am Unterricht des Realschulzweigs teilnehmen.
Nach
diesem Erlass ist alles möglich, eine reine Realschule bis zu einer
zusammengelegten Haupt- und Realschule, die lediglich über innere
Differenzierung zwischen Haupt- und Realschulschülerinnen und -Schülern
unterscheidet.
Ungeklärt
ist,
-
welche
Teilungszahlen für die zusammengelegten Gruppen gelten
-
welches
Gremium über diese Zusammenarbeit entscheidet
-
ob
frei werdende Lehrerstunden an der Schule verbleiben oder evtl. abgeordnet
werden müssen
Sicher
ist,
-
dass
für die zusammengelegten Gruppen neue Schulpläne erstellt werden müssen, die
über innere Differenzierung die schulformspezifischen Curricula und
Bewertungsmaßstäbe von HS und RS berücksichtigen. Unklar dabei ist, wie am
Unterricht in den Kernfächern teilnehmende Hauptschulschülerinnen und –Schüler
zu unterrichten und zu bewerten sind.
-
Dass
für die Lehrkräfte erheblich Mehrarbeit anfällt.
2.5
in Verbindung mit 4.13 – 4.16
Die
Realschule ermöglicht Schülerinnen und Schülern Erfahrungen und
Orientierungshilfen, mit denen sie sich sachkompetent für Ausbildungswege
entscheiden können. Hierbei ist eine enge Kooperation zwischen der RS, BBS,
Betrieben und der Berufsberatung der Arbeitsverwaltung Teil des fächerübergreifenden
Konzepts zur Durchführung berufsorientierender Maßnahmen.
Diese
berufsorientierenden Maßnahmen werden ab Klasse 8 durchgeführt. Insgesamt sind
mindestens 30 Schultage in den Schuljahrgängen 8-10 durchzuführen.
Alle
Schülerinnen führen einen Nachweis, in dem die Teilnahme an
berufsorientierenden Maßnahmen dokumentiert wird.
Diese
Anzahl von Tagen muss sogar überschritten werden, wenn Schülerinnen und Schüler
Zertifikate erhalten sollen, die ihnen ihre berufsbezogenen Kompetenzen
bescheinigen. Diese Zertifikate setzen voraus, dass Schülerinnen und Schüler
an 40 Tagen in den Jahrgangsstufen 9 und 10 berufsbezogene Kompetenzen erworben
haben (6.9).
Die
Ausweitung der Praxistage in allen Schularten, insbesondere die Fachausbildung
in den Praxistagen der Hauptschülerinnen und Hauptschülern wird in vielen
Regionen des Flächenlandes Niedersachsen die Wirtschaft überfordern, sodass
die Qualität der Praxistage nicht gewährleistet erscheint, zumindest führen
sie zur Arbeitsverdichtung in den Betrieben und damit verbundener mangelnder
Betreuung der Schülerinnen und Schüler.
Auf
Antrag bei der LSchB kann ab dem 9. Schuljahrgang in der Zusammenarbeit zwischen
Realschule und berufsbildender Schule insbesondere die inhaltliche Verzahnung
der Fächer Deutsch, Mathematik und des Fachbereichs Naturwissenschaft
curricular mit der berufsbezogenen Lernfeldorientierung umgesetzt werden. Dabei
müssen die Anforderungen sowohl des jeweiligen Curriculums der Realschule als
auch die Vorgaben des 1. Ausbildungsjahres einer Berufsausbildung erfüllt
werden
Die
berufliche Qualifizierung in Kooperation mit der BBS umfasst 14 Wochenstunden an
zwei Schultagen in den Schuljahrgängen 9 und 10.
Die
Wahl der Fachrichtungen wird ab dem 8. Schuljahrgang vorbereitet und berücksichtigt
die Kompetenzen, Neigungen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler
sowie die in der kooperierenden berufsbildenden Schule angebotenen
Fachrichtungen.
Die
Schulen treffen in Abstimmung mit dem Schulträger sowie den Trägern der Schülerbeförderung
verbindliche Vereinbarungen und stellen damit die inhaltliche Verzahnung von
allgemeiner und beruflicher Bildung sicher.
Allein
schon an dem Ausmaß der Ausführungen zu diesem Bereich wird deutlich, dass die
RS zu einem großen Teil ihren allgemeinbildenden Auftrag verloren hat und nicht
nur zu einer berufsorientierenden, sondern bereits zu einer berufsbildenden
Schule verändert wurde. Bereits ab Klasse 8 soll eine berufliche Entscheidung
vorbereitet werden. Dabei wird der Zeitpunkt dieser Entscheidung in immer frühere
Jahrgänge verlagert. Das ist abzulehnen, zumal die beruflichen Wahlmöglichkeiten
nur begrenzt sein werden und nicht garantiert werden kann, dass die Interessen
der Schülerinnen berücksichtigt werden können.
Der
Erlass vermittelt den Eindruck, als sei die Kooperation mit den BBS etc.
verpflichtend, obwohl in dem Flächenland Nds. Eine solche Kooperationsmöglichkeit
nicht für alle Schulen garantiert werden kann.
Die
inhaltliche curriculare Verzahnung der RS mit berufsfeldorientierender
Ausbildung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften, wobei
die Kooperation an zwei Schultagen mit insgesamt 14 Wochenstunden verbindlich
geregelt ist, lässt erwarten, dass den Schülerinnen und Schülern das 1.
Ausbildungsjahr auch als solches von den Betrieben anerkannt würde. Das ist
keinesfalls garantiert. Bereits in der Vergangenheit haben sich entsprechende
Modelle in der BBS nur in konkreten Absprachen mit einzelnen Firmen durchführen
lassen. Grundsätzlich ist eine solche Anerkennung nicht gegeben.
Die Regelung der Kosten des Verfahrens, z. B. der Schülerbeförderung, wird den Schulen aufgetragen. Sie sollen mit den Schulträgern verbindliche Verträge über die entstehenden Kosten abschließen. Das Land verpflichtet also Schulen zu Regelungen, deren sächliche Kosten nicht garantiert sind. In einer Zeit, in der die Kommunen zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten kommen, wird das für Schulen große Schwierigkeiten bedeuten. Unklar ist, wie zu verfahren ist, wenn Kommunen sich weigern, diese Kosten zu übernehmen?
5.4.2
Die
Realschulen sollen im Wahlpflichtbereich für die 9. und 10. Klassen mindestens
zwei Profile aus den Bereichen Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik, Gesundheit
und Soziales bilden. Jedes der Profile wird vierstündig erteilt. Alle Schülerinnen
und Schüler sind ohne Ausnahme verpflichtet, sich einem Profil zuzuordnen. In
dem Profil sind 5 – 7 schriftliche Lernkontrollen zu schreiben wobei je
Halbjahr an die Stelle einer schriftlichen Lernkontrolle eine andere Form der
Leistungsüberprüfung treten soll, die schriftlich oder fachpraktisch zu
dokumentieren und mündlich zu präsentieren ist.
Das
bedeutet, außer dem jeweiligen Profil können die Schülerinnen und Schüler
keinen weiteren Wahlpflichtkurs belegen. Was das insbesondere, aber nicht
ausschließlich, für den kulturell-musischen Bereich bedeutet, darf sich jeder
selbst ausmalen. Auch nach
der gegenwärtigen Erlasslage ist es Realschulen möglich, berufsorientierende
Wahlpflichtkurse, auch in Zusammenarbeit mit Berufsschulen anzubieten. Schulen
haben aber gleichzeitig die Möglichkeit, auch Wahlpflichtkurse anzubieten, die
sich aus der Interessenlage der Schülerinnen und Schüler ableiten lassen. Der
ursprüngliche Ansatz für die Einrichtung von Wahlpflichtkursen, nämlich Schülerinnen
und Schüler in ihren Interessen und Fähigkeiten vertiefende Einsichten
vermitteln zu können, wird jetzt zugunsten einer verpflichtenden
Berufsorientierung geschleift.
Es
ist zu befürchten, dass viele Realschulen neben der verpflichtend anzubietenden
Fremdsprache nur ein eingeschränktes Profilangebot vorhalten können. Das hätte zur Folge, dass
ein Großteil der Schülerinnen und Schüler in ein Profil gezwungen werden, das
nicht ihren Kompetenzen, Neigungen und Interessen entspricht. Für den
Schulerfolg solcher Jugendlichen könnte das bedeutsam werden, weil dieser
vierstündige WPK mit bis zu 7 schriftlichen Lernkontrollen innerhalb der
Versetzung und des Abschlusses den Stellenwert der Kernfächer erreicht. Aus
Sicht der Fachgruppe geht die Verlagerung insbesondere der sehr eng geführten
Berufsorientierung in immer frühere Jahrgänge zu Lasten der Basiskompetenzen,
der Allgemeinbildung und der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und
Schüler. Eine Festlegung der Schülerinnen und Schüler auf ein zweijähriges
Profil mitten in der Umbruchphase der Pubertät erscheint nicht der richtige
Zeitpunkt für eine solche Maßnahme.
Der
Realschule fehlen ausgebildete Fachkräfte für Technik, für Gesundheit und
Soziales ohnehin, sodass sich das Profilangebot nach Zufälligkeiten und den
freien Kapazitäten in der Region befindlicher BBS richten, sich aber
keinesfalls an den Bedürfnissen der Jugendlichen orientiert.
In
der achten Jahrgangsstufe sollen die Schülerinnen und Schüler einem
Kompetenzfeststellungsverfahren unterzogen werden, um sie richtig beruflich
orientieren zu können. Es soll
durch Lehrkräfte durchgeführt werden, eine weitere Aufgabenübertragung auf
Lehrkräfte. Da Lehrkräfte dazu nicht ausgebildet sind, sollen Fortbildungsmaßnahmen
angeboten werden. Welchen Sinn ein Kompetenzfeststellungsverfahren allerdings
macht, wenn eine Realschule nur Französisch und ein Berufsprofil anbieten kann,
darf mit Recht gefragt werden.
3.3
Die
Schule kann im Rahmen der Pflichtstundenzahl ab dem 6. Schuljahrgang in
einzelnen oder allen Schuljahrgängen einen zusätzlichen zweistündigen
Wahlpflichtkurs einrichten.
Ob
eine Schule das wirklich kann, hängt von dem Stundenbudget der jeweiligen
Schule ab. Zusätzliche Stunden für solche Maßnahmen sind nicht vorgesehen,
sind aber notwendig, wenn nicht Kürzungen an anderer Stelle vorgenommen werden
sollen.
Stundentafel
Mathematik
erhält eine Stunde mehr
Informatik als WPK kann nur noch in 7 und 8 angeboten werden statt von 6 bis 10
Das Fach Wirtschaft erhält zusätzliche Stunden
Der
Bereich musisch-kulturelle Bil
Die
dritte Sportstunde ist als AG möglich
Die
Reduzierung der Ausbildung von Realschülerinnen und Realschülern und Realschülern
auf Verwertbarkeit für die Wirtschaft unter Hintenanstellung der Persönlichkeitsentwicklung
von jungen Menschen, zu der selbstverständlich ein ausreichendes Maß auch an
musisch-kultureller Bildung gehört, lehnt die Fachgruppe Realschule der GEW
nachdrücklich ab.