
Was
die CDU/FDP-Regierung uns hier als neue Schulform verkaufen will, ist in
Wirklichkeit ein alter Schuh, der etwas herausgeputzt und mit neuem Markennamen
veredelt, als pädagogisches Designerobjekt vermarktet wird. Ohne Verpackung ist
die Enttäuschung groß, es handelt sich im Wesentlichen nur um die
zusammengelegte Haupt- und Realschule, die als unterwertige zweite Säule neben
dem Gymnasium die Aufgabe hat eine
"Praxis-Elite"
(…)
heranzubilden. Der „facility
manager“ lässt grüßen. Geplant ist offensichtlich eine Schule, die einen
vornehmlich an den Erfordernissen der beruflichen Ausbildung orientierten
Bildungsauftrag erhalten soll. Folgerichtig fordert auch der Philologenverband
die Abschaffung von Gymnasialzweigen an Oberschulen. Der Anfang ist schon
gemacht, Oberstufen für Oberschulen darf es nicht geben. „Karl-Heinz
Klare (CDU): `Wir
machen jetzt den Einstieg in die Zweigliedrigkeit`Oberschule und Gymnasium seien
die Regelschulen, die mit vielen Erleichterungen und Ausstattungsverbesserungen
rechnen können. Die IGS sei nur eine Angebotsschule, für die dann kaum Unterstützung
vorgesehen sei.“[1]
Hier zeigt sich die wahre Absicht der Einführung der Oberschule: Sie soll
Privilegien des Bildungsbürgertums sichern und die Gesamtschule verhindern. Es ist eben keine
integrative Schulform, sondern sie konstituiert den Weg in den Arbeitsmarkt. Das
neue Schulmodell „Oberschule“ erfüllt nicht die Erwartungen der Eltern, die
eine längere gemeinsame Beschulung für ihr Kind wünschen, die Oberschule ist
somit keine Alternative zu den geforderten kleineren Integrierten Gesamtschulen.
Deshalb reißt auch die
Kritik von allen Seiten an der neuen Schulform nicht ab.
Lassen wir uns also nicht von einigen kleineren materiellen Versprechungen korrum-pieren, von denen wir noch nicht einmal wissen, in welcher Weise sie gewährt werden und wie sie sich konkret in der eigenen Schule auswirken. Wie viele Lehrkräfte werden denn überwiegend in einer integrativ geführten Klasse 5 der neuen Oberschule unter-richten, um die neue Regelstundenzahl erhalten zu können? Wie sieht es mit der Leh-rerstundenzuweisung aus? Hat die neue Oberschule noch dieselbe Zügigkeit wie vor-her? Kann die eigene Schule perspektivisch eine didaktische Leitung erhalten? Hat die Schule auf Zukunft 540 Schüler und Schülerinnen? Ist die Schule bereits eine zusam-mengefasste Haupt- und Realschule, dann erhält sie keine neuen Sozialpädagogen. Wollen Eltern und Schüler überhaupt einen verpflichtenden Nachmittagsunterricht als gebundenen Ganztag, der gesondert beantragt werden muss? Wer sich umfassend zu dem Thema informieren will, findet alles Wichtige bei „www.gew-nds.de“ unter „Häufig gestellte Fragen zur Einführung der Oberschule“.
Die
FG Realschule fordert deshalb auf, sich nicht in vorauseilendem Gehorsam an der
Antragstellung zu einer Schulform zu beteiligen, die noch keine Rechtsgrundlage
hat und für die noch alle nachrangigen gesetzlichen Regelungen fehlen, die aber
ausschlaggebend sind für unsere Arbeit als Lehrkräfte.