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Reisekosten



03.2011 Unentgeltliche Verpflegung bei Dienstveranstaltungen – ein Getränk gehört dazu


Leitsatz des BVerwG-Urteils vom 21.09.10 (AZ: 2 C 54.09): Der Begriff der Verpflegung in § 6 BRKG umfasst Essen und Trinken. Zu einem unentgeltlichen Mittagessen im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 BRKG gehört ein Getränk.
Der Kläger hatte die Kürzung des im Rahmen der Reisekostenabrechnung gewährten Tagegeldes beanstandet, da das unentgeltliche Mittagessen bei einer dienstlichen Fortbildung kein Getränk enthielt. Laut BVerwG ist der Begriff der „Unentgeltlichkeit“ eindeutig: „Er ist nur erfüllt, wenn der Dienstreisende für seine Verpflegung kein Entgelt zu entrichten hat. Die Bereitstellung besonders preisgünstiger Verpflegung erfüllt den Begriff der Unentgeltlichkeit ebenso wenig wie die Bereitstellung eines Mittagessens ohne Getränk.“



09.2010 Reisekosten – erhebliches dienstliches Interesse an KFZ-Nutzung

Gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 15.09.2009 (9 AZR 645/08) ist eine schriftliche oder elektronische Festlegung des erheblichen dienstlichen Interesses nach § 5 Abs. 2 Satz 2 BRKG vor Antritt der Dienstreise keine konstitutive Voraussetzung für einen Anspruch auf die „große“ Wegstreckenentschädigung in Höhe von 30 Cent. Bei der Gewährung kommt es außerdem nicht darauf an, ob der Stundenplan anders hätte gestaltet werden können. Der SHPR hat eingefordert, dass diese Rechtsprechung bei der derzeitigen Überarbeitung des niedersächsischen Reisekostenrechts die entsprechende Berücksichtigung findet.








   
   
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