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Schule und Recht
04.2010 Hinweise zur Personalaktenführung
Gesundheitszeugnisse, Gutachten über amtsärztliche Untersuchungen und Krankmeldungen werden in einer Teilakte Erkrankungen geführt. Der Zugriff auf diese Daten ist nur gestattet, sofern eine Personalangelegenheit die Einsichtnahme erfordert. Nebenakten in den Schulen dürfen persönliche Angaben enthalten. Dazu zählen auch Schwerbehinderung, Teilzeitbeschäftigung, Mutterschutz etc. Hinzu kommen Laufbahndaten, Zusatzqualifikationen, Fächerkombinationen, Rechtsstatus, Besoldungs- und Vergütungsgruppe und weitere Unterlagen. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen, die ein Bediensteter besitzt, dürfen nur mit seinem Einverständnis in die Nebenakte aufgenommen werden. Weitere Inhalte sind Angaben zu Tätigkeiten an der Schule wie Regelstundenzahl, Anrechnungsstunden, Arbeitszeitkonto etc. Nicht in die Nebenakte gehören Daten wie z. B. das Aufstellen von Stunden-, Aufsichts-, Vertretungs- und Prüfungsplänen. Die Führung der Nebenakten obliegt der Schulleitung und auf Weisung auch Mitarbeiter/innen des Schulsekretariats.
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