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Arbeitszeitkonto


29. Mai 2008
Arbeitszeitkonto


Zeitausgleich oder Auszahlung nach den Sätzen der Mehrarbeitsvergütung?


Viele Kolleginnen und Kollegen überlegen, ob sie sich das Arbeitszeitkonto nicht in Form von Zeitausgleich, sondern in Form einer finanziellen Rückzahlung erstatten lassen. Hierbei ist vielfach unbekannt, dass eine starke Differenz zwischen dem Ausgleich in Form von Zeit und dem Ausgleich in Form von Geld besteht.

Nach der derzeit geltenden Rechtslage können vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte ihr Arbeitszeitkonto nur nach den Sätzen der „Mehrarbeitsvergütung“ erstattet bekommen. Finanziell lässt sich dieses sehr gut an folgendem Beispiel deutlich machen:

Eine Lehrkraft (Besoldungsgruppe A 12) hat ca. 400 Stunden als Arbeitszeitkonto angespart.

Nach den Sätzen der Mehrarbeitsvergütung, die eine Unterrichtsstunde mit 19,18 Euro bewertet, würde eine Auszahlung in Höhe von 7.672,00 Euro brutto erfolgen.

Zum Vergleich hierzu: 400 Unterrichtsstunden entsprechen dem Arbeitsaufwand von mehr als 3 ½ Monaten Lehrerarbeitszeit.

Bei einer Besoldung nach A 12, die in der Endstufe 3.627,92 Euro brutto beträgt, würde hier ein Gesamtbetrag in Höhe von knapp 13.000,00 Euro brutto zur Auszahlung kommen.

Dieses ist knapp der doppelte Betrag. Hierbei sind noch nicht die Versorgungsleistungen, die der Dienstherr zu erbringen hat und die ebenfalls mit einzuberechnen sind, berücksichtigt.

Wenn die Betroffenen sich also das Arbeitszeitkonto nach den Sätzen der Mehrarbeitsvergütung auszahlen lassen, verkaufen sie ihre Arbeitskraft weit unter Wert.

Dieses könnte die niedersächsische Landesregierung darauf bringen, dass die Lehrkräfte den Wert ihrer Arbeitsleistung tatsächlich viel zu niedrig einschätzen.

Dieses Verhalten wäre ein falsches Signal für die künftige Entwicklung der Besoldung. Die Landesregierung ist nämlich aktuell damit beschäftigt, ein neues niedersächsisches Besoldungsgesetz und ein neues Laufbahnrecht fertigzustellen. Gerade in dieser Situation ist die Bereitschaft von Betroffenen, sich ihre Arbeitszeit nach den Sätzen der Mehrarbeitvergütung auszahlen zu lassen, wirklich die falsche Botschaft an die Landesregierung.

Da die Kultusministerin angekündigt hat, dass die Schulen künftig für nicht besetzte Stellen Geldäquvalente bekommen, um daraus wie bei den Überbrückungsmaßnahmen Pensionäre, Pastoren und Mehrarbeit der Beschäftigten nach den Sätzen der Mehrarbeitsvergütung zu bezahlen, können wir uns falsche Signale an die Regierung nicht leisten.

Das am 30. 5. 2008 veröffentliche Informationsblatt des NLBV zeigt die stattlichen Unterschiede zwischen der Mehrarbeitsvergütung und der anteiligen Besoldung für Teilzeitbeschäftigte recht deutlich. In diesem Merkblatt wird auch ein Rechenbeispiel für die steuerlichen Auswirkungen der finanziellen Rückzahlung dargelegt.

Insofern rät die GEW ausdrücklich davon ab, sich ihre Arbeitszeit nach den niedrigen Sätzen der Mehrarbeitsvergütung auszahlen zu lassen.

(Heidemarie Kralle)







 

 

 






   
   
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