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Novelle Niedersächsisches Schulgesetz - Materialien


Januar 2006
Erlassentwurf zum Projekt „Erweiterte Eigenverantwortung in Schulen und Qualitätsvergleiche in Bildungsregionen und Netzwerken“ liegt vor

Wenig Freiheiten und kaum Unterstützung für die Schulen



Das Land Niedersachsen ist im Projekt „Erweiterte Eigenverantwortung …“ eine
Kooperation mit der Bertelsmann- Stiftung eingegangen. Laut Kooperationsvereinbarung
zwischen dem Land und der Stiftung will das Projekt erste Schritte für das Vorhaben Eigenverantwortliche Schule setzen, Verfahren der sogenannten standardisierten Selbstevaluation (SEIS = Selbstevaluation in Schulen) und der externen Evaluation testen und regionale Unterstützungssysteme erproben.

„Gestaltungsfreiräume“ und „Gestaltungsspielräume“ sind eng

Seit dem 1. August 2005 arbeiten in Niedersachsen 87 Schulen im Rahmen dieses Projekts, das längstens bis zum 31.12.2008 laufen soll. Nach langem internen Hin und Her hat das Kultusministerium am 9. Dezember 2005 einen Erlassentwurf für die sogenannten
Bertelsmann- Schulen vorgelegt, der die Bedingungen der Arbeit festlegen soll.

Die meisten der teilnehmenden Schulen hatten sich von diesem Erlass erhofft, echte
Freiheiten für die pädagogische und organisatorische Gestaltung ihrer Schulen zu bekommen. Der Erlassentwurf beschränkt sich statt dessen darauf, an die Schulen zu appellieren, die „Gestaltungsfreiräume“ vermehrt zu nutzen, die es in vielen Erlassen bereits heute gibt. Über diese „Gestaltungsfreiräume“ hinaus werden „Gestaltungsspielräume“ gewährt: Über den Zeitrahmen für Schulfahrten und für Fortbildungen und die Gestaltung der täglichen Unterrichtszeit kann die Schule „im Rahmen der zugewiesenen Ressourcen“ selbst entscheiden. Insgesamt aber nichts wirklich Neues. Weitere Spielräume gibt es nur nach einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung mit der Schulbehörde: „Die Landeschulbehörde (LSchB) kann durch Zielvereinbarung zulassen, dass die Gegenstände weiterer Erlasse (z.B. eine andere Form von Lernkontrollen, Berichts- oder Ziffernzeugnisse bis einschließlich der Versetzung in den 4. Schuljahrgang, eine andere Klassenstärke im Rahmen der zugewiesenen Ressourcen) durch Schulen eigenverantwortlich geregelt werden. Die LSchB berücksichtigt dabei insbesondere den Entwicklungsstand der jeweiligen Schule, die Einhaltung der Regelungen zur Erlangung der Abschlüsse und einen sorgsamen Umgang mit den zur Verfügung stehende Ressourcen.“ Wie bisher
entscheidet also die Behörde über die zu gewährenden Freiheiten. Zentrale Verordnungen und Erlasse müssen in Kraft bleiben und zusätzliche Ressourcen stehen im Wesentlichen
nicht zur Verfügung.
Als es vor einem Jahr darum ging, Schulen für das Bertelsmann-Projekt zu gewinnen, war die Rede von „maßgeschneiderten pädagogischen Qualifizierungsangeboten“. Ausgehend vom erreichten Kompetenz- und Entwicklungsstand der Schulen sollte individuell das angeboten werden, was den einzelnen
Schulen noch fehlt. Das hörte sich vielversprechend an. Die jetzt geplanten
Maßnahmen werden offensichtlich aus den bereits vorhandenen niedersächsischen
Bausteinen der Schulleiterfortbildung und der Qualitätsnetzwerkarbeit zusammengestellt, und zwar für alle Schulen in gleicher Weise.

Mit zusätzlichen Ressourcen ist nicht zu rechnen


Anrechnungsstunden gibt es für die Schulen nur für „projektspezifische Leitungs- und Steuerungsaufgaben“. Über die Gewährung und Verwendung der Stunden entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Einer Projektschule mit 40 bis 60 Vollzeitlehrereinheiten
(VZLE) stehen ganze vier Anrechnungsstunden zu, ab 60 VZLE gibt es fünf, ab 80 sechs Stunden. Kleine Schulen mit bis zu 20 VZLE werden mit zwei Stunden abgespeist. In einem Vorentwurf des Erlasses vom Sommer 2005 war bei 40 VZLE immerhin noch von zwölf Anrechnungsstunden die Rede, kleine Schulen sollten zehn Stunden erhalten.
Außerdem können teilnehmende Schulen eine halbe (Plan)Stelle für Lehrkräfte „kapitalisieren“. Das heißt, dass die Schule anstelle der Stunden „einen jährlichen Geldbetrag in Höhe eines halben Durchschnittssatzes einer Stelle im Eingangsamt“ verplanen darf, um z.B. Sozialarbeiterstunden einzukaufen. Aber das Geld gibt es nicht zusätzlich, sondern nur bei Verzicht auf Lehrerstunden. Die fehlen dann natürlich im Plan. Es sei denn, die Schule liegt statistisch deutlich über 100 Prozent oder kapitalisiert letztendlich die Poolstunden. Für die Inanspruchnahme müssen sich die Schulen laut Erlassentwurf bereits bis zum 31. März 2006 entscheiden, zu einem Zeitpunkt also, an dem die Unterrichtsvorsorgung des kommenden Schuljahres noch nicht absehbar sein dürfte.
Die Schulen sind verpflichtet, mit dem von Bertelsmann zur Verfügung gestellten standardisierten Selbstevaluationsinstrumentarium (SEIS) den Stand der Qualität ihrer
Arbeit zu erheben und die Daten der Schule in einem Schulbericht aufzubereiten. Sie
entwickeln ein Schulprogramm, ein Fortbildungskonzept und nehmen im Projektverlauf
an einer Schulinspektion teil. Die Schulen haben eine Steuergruppe einzurichten, „in denen die Schulleitungen vertreten sind“. Schulleiterinnen und Schulleiter und die Steuergruppen nehmen an den im Projekt angebotenen Qualifizierungen teil. Darüber hinaus werden „Trainings zur systematischen Unterrichtsentwicklung und eine Qualifizierung
zur schulinternen Evaluationsberatung“ angeboten. Damit ist aber erst Ende des Jahres zu rechnen. Die Schulaufsicht (LSchB) „nimmt ihre Aufsicht gegenüber den beteiligten Schulen so wahr, dass deren Eigenverantwortung im Sinne der Projektziele nicht beeinträchtigt wird.“ Was immer das heißen mag.

Die Bertelsmann-Stiftung erhält umfassende Rechte


Die am Projekt teilnehmenden Schulen werden mit Hilfe von SEIS Informationen darüber erhalten, wie ihre Arbeit nach der subjektiven Einschätzung der befragten Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler eingeschätzt wird. Aber eine Bestandsaufnahme ändert die Schule noch nicht. Und die im Erlassentwurf vorgesehenen gestalterischen Freiräume und insbesondere die zugesagten Ressourcen geben den Schulen kaum die Möglichkeit, solche
pädagogischen und organisatorischen Maßnahmen in die Wege zu leiten, die die Qualität des Unterrichts und der schulischen Arbeit nachhaltig voranbringen könnten.
Laut Kooperationsvereinbarung müssen die Schulen die mit Hilfe von SEIS erhobenen Daten der Bertelsmann Stiftung über den Projektzeitraum hinaus zur Verfügung stellen. Die Stiftung darf Ergebnisse, Zwischenergebnisse, Evaluationen, entwickelte Konzepte, Handbücher, Broschüren, Berichte für interne Zwecke (insbesondere wissenschaftliche Untersuchungen) nutzen und ist berechtigt, im Rahmen des Projektes mit weiteren Partnern außerhalb Niedersachsens Kooperationen einzugehen und Dritte mit der Erbringung der ihr obliegenden Aufgaben zu beauftragen. Sie bemühe sich zudem um die Einwerbung von Drittmitteln durch Sponsoren (Stiftungen, Unternehmen), die dem Regionalen Entwicklungsfonds zugeführt werden. Die Bertelsmann Stiftung wird die Daten nutzen, um Einfluss zu nehmen auf die Durchsetzung neuer Steuerungsinstrumente im Schulbereich und um die Türen für die private Einflussnahme auf Schule weiter zu öffnen. Im gleichen Zuge wird die Landesregierung weitere Aufgaben an die Schulen delegieren und sich immer mehr der – noch – grundgesetzlich verbrieften staatlichen Verantwortung für das Bildungswesen entziehen.
Der vorliegende Erlassentwurf wird die in ihn gesetzten Erwartungen der beteiligten
Schulen nicht erfüllen. Die zugestandenen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
sowie die Unterstützungsangebote sind dürftig, die Klippen von Zielvereinbarungen
zwingen die Schulen in ein enges Korsett und binden zusätzlich schulische Ressourcen. Er dürfte darüber hinaus in allen niedersächsischen Schulen zur Ernüchterung darüber beitragen, welche angeblichen Chancen die propagierte Eigenverantwortung zur Qualitätsentwicklung der Einzelschule bietet, insbesondere, wenn man bedenkt, dass sich Pilotprojekte in der Regel eines größeren Unterstützungsangebotes bedienen können als es bei einer späteren landesweiten Umsetzung vorhanden sein wird. Ein stimmiges Konzept steht also weiterhin aus.

Text ist hier zum Download verfügbar

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