Januar
2006
Erlassentwurf
zum Projekt „Erweiterte Eigenverantwortung
in Schulen und Qualitätsvergleiche
in Bildungsregionen und Netzwerken“ liegt
vor
Wenig
Freiheiten und kaum Unterstützung für
die Schulen
Das Land Niedersachsen ist im Projekt „Erweiterte Eigenverantwortung …“ eine
Kooperation mit der Bertelsmann- Stiftung eingegangen. Laut Kooperationsvereinbarung
zwischen dem Land und der Stiftung will das Projekt erste Schritte
für das Vorhaben Eigenverantwortliche Schule setzen, Verfahren
der sogenannten standardisierten Selbstevaluation (SEIS = Selbstevaluation
in Schulen) und der externen Evaluation testen und regionale Unterstützungssysteme
erproben.
„Gestaltungsfreiräume“ und „Gestaltungsspielräume“ sind
eng
Seit dem 1. August 2005 arbeiten in Niedersachsen 87
Schulen im Rahmen dieses Projekts, das längstens bis zum 31.12.2008
laufen soll. Nach langem internen Hin und Her hat das Kultusministerium
am 9. Dezember 2005 einen Erlassentwurf für
die sogenannten
Bertelsmann- Schulen vorgelegt, der die Bedingungen
der Arbeit festlegen soll.
Die meisten der teilnehmenden Schulen hatten sich von diesem Erlass
erhofft, echte
Freiheiten für die pädagogische und organisatorische
Gestaltung ihrer Schulen zu bekommen. Der Erlassentwurf beschränkt
sich statt dessen darauf, an die Schulen zu appellieren, die „Gestaltungsfreiräume“ vermehrt
zu nutzen, die es in vielen Erlassen bereits heute gibt. Über
diese „Gestaltungsfreiräume“ hinaus werden „Gestaltungsspielräume“ gewährt: Über
den Zeitrahmen für Schulfahrten und für Fortbildungen
und die Gestaltung der täglichen Unterrichtszeit
kann die Schule „im Rahmen der zugewiesenen Ressourcen“ selbst
entscheiden. Insgesamt aber nichts wirklich Neues. Weitere Spielräume
gibt es nur nach einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung
mit der Schulbehörde: „Die
Landeschulbehörde (LSchB) kann durch Zielvereinbarung zulassen,
dass die Gegenstände
weiterer Erlasse (z.B. eine andere Form von Lernkontrollen, Berichts-
oder Ziffernzeugnisse bis einschließlich der Versetzung
in den 4. Schuljahrgang, eine andere Klassenstärke im Rahmen
der zugewiesenen Ressourcen) durch Schulen eigenverantwortlich
geregelt werden. Die LSchB berücksichtigt dabei insbesondere
den Entwicklungsstand der jeweiligen Schule, die Einhaltung der
Regelungen zur Erlangung der Abschlüsse und einen sorgsamen
Umgang mit den zur Verfügung stehende Ressourcen.“ Wie
bisher
entscheidet also die Behörde über die zu gewährenden
Freiheiten. Zentrale Verordnungen und Erlasse müssen in Kraft
bleiben und zusätzliche Ressourcen stehen im Wesentlichen
nicht zur Verfügung.
Als es vor einem Jahr darum ging, Schulen
für
das Bertelsmann-Projekt zu gewinnen, war die Rede von „maßgeschneiderten
pädagogischen
Qualifizierungsangeboten“. Ausgehend vom
erreichten Kompetenz- und Entwicklungsstand der Schulen sollte
individuell das angeboten werden, was den einzelnen
Schulen noch fehlt. Das hörte sich vielversprechend an. Die
jetzt geplanten
Maßnahmen werden offensichtlich aus den bereits vorhandenen
niedersächsischen
Bausteinen der Schulleiterfortbildung und der Qualitätsnetzwerkarbeit
zusammengestellt, und zwar für alle Schulen in gleicher Weise.
Mit zusätzlichen Ressourcen ist nicht zu rechnen
Anrechnungsstunden gibt es für die Schulen nur für „projektspezifische
Leitungs- und Steuerungsaufgaben“. Über die Gewährung
und Verwendung der Stunden entscheidet die Schulleiterin bzw. der
Schulleiter. Einer Projektschule mit 40 bis 60 Vollzeitlehrereinheiten
(VZLE) stehen ganze vier Anrechnungsstunden zu, ab 60 VZLE gibt
es fünf, ab 80 sechs Stunden. Kleine Schulen mit bis zu 20
VZLE werden mit zwei Stunden abgespeist. In einem Vorentwurf des
Erlasses vom Sommer 2005 war bei 40 VZLE immerhin noch von zwölf
Anrechnungsstunden die Rede, kleine Schulen sollten zehn Stunden
erhalten.
Außerdem können teilnehmende Schulen eine halbe (Plan)Stelle
für Lehrkräfte „kapitalisieren“. Das heißt,
dass die Schule anstelle der Stunden „einen jährlichen
Geldbetrag in Höhe eines halben Durchschnittssatzes einer
Stelle im Eingangsamt“ verplanen darf, um z.B. Sozialarbeiterstunden
einzukaufen. Aber das Geld gibt es nicht zusätzlich, sondern
nur bei Verzicht auf Lehrerstunden. Die fehlen dann natürlich
im Plan. Es sei denn, die Schule liegt statistisch deutlich über
100 Prozent oder kapitalisiert letztendlich die Poolstunden. Für
die Inanspruchnahme müssen sich die Schulen laut Erlassentwurf
bereits bis zum 31. März 2006 entscheiden, zu einem Zeitpunkt
also, an dem die Unterrichtsvorsorgung des kommenden Schuljahres
noch nicht absehbar sein dürfte.
Die Schulen sind verpflichtet, mit dem von Bertelsmann zur Verfügung
gestellten standardisierten Selbstevaluationsinstrumentarium (SEIS)
den Stand der Qualität ihrer
Arbeit zu erheben und die Daten der Schule in einem Schulbericht
aufzubereiten. Sie
entwickeln ein Schulprogramm, ein Fortbildungskonzept und nehmen
im Projektverlauf
an einer Schulinspektion teil. Die Schulen haben eine Steuergruppe
einzurichten, „in denen die Schulleitungen vertreten sind“.
Schulleiterinnen und Schulleiter und die Steuergruppen nehmen an
den im Projekt angebotenen Qualifizierungen teil. Darüber
hinaus werden „Trainings zur systematischen Unterrichtsentwicklung
und eine Qualifizierung
zur schulinternen Evaluationsberatung“ angeboten. Damit ist
aber erst Ende des Jahres zu rechnen. Die Schulaufsicht (LSchB) „nimmt
ihre Aufsicht gegenüber den beteiligten Schulen so wahr, dass
deren Eigenverantwortung im Sinne der Projektziele nicht beeinträchtigt
wird.“ Was immer das heißen mag.
Die Bertelsmann-Stiftung erhält umfassende Rechte
Die am Projekt teilnehmenden Schulen werden mit Hilfe von SEIS
Informationen darüber erhalten, wie ihre Arbeit nach der subjektiven
Einschätzung der befragten Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen
und Schüler eingeschätzt wird. Aber eine Bestandsaufnahme ändert
die Schule noch nicht. Und die im Erlassentwurf vorgesehenen gestalterischen
Freiräume und insbesondere die zugesagten Ressourcen geben
den Schulen kaum die Möglichkeit, solche
pädagogischen und organisatorischen Maßnahmen in die
Wege zu leiten, die die Qualität des Unterrichts und der schulischen
Arbeit nachhaltig voranbringen könnten.
Laut Kooperationsvereinbarung müssen die Schulen die mit Hilfe
von SEIS erhobenen Daten der Bertelsmann Stiftung über den
Projektzeitraum hinaus zur Verfügung stellen. Die Stiftung
darf Ergebnisse, Zwischenergebnisse, Evaluationen, entwickelte
Konzepte, Handbücher, Broschüren, Berichte für interne
Zwecke (insbesondere wissenschaftliche Untersuchungen) nutzen und
ist berechtigt, im Rahmen des Projektes mit weiteren Partnern außerhalb
Niedersachsens Kooperationen einzugehen und Dritte mit der Erbringung
der ihr obliegenden Aufgaben zu beauftragen. Sie bemühe sich
zudem um die Einwerbung von Drittmitteln durch Sponsoren (Stiftungen,
Unternehmen), die dem Regionalen Entwicklungsfonds zugeführt
werden. Die Bertelsmann Stiftung wird die Daten nutzen, um Einfluss
zu nehmen auf die Durchsetzung neuer Steuerungsinstrumente im Schulbereich
und um die Türen für die private Einflussnahme auf Schule
weiter zu öffnen. Im gleichen Zuge wird die Landesregierung
weitere Aufgaben an die Schulen delegieren und sich immer mehr
der – noch – grundgesetzlich verbrieften
staatlichen Verantwortung für das Bildungswesen entziehen.
Der vorliegende Erlassentwurf wird die in ihn gesetzten Erwartungen
der beteiligten
Schulen nicht erfüllen. Die zugestandenen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
sowie die Unterstützungsangebote sind dürftig, die Klippen
von Zielvereinbarungen
zwingen die Schulen in ein enges Korsett und binden zusätzlich
schulische Ressourcen. Er dürfte darüber hinaus in allen
niedersächsischen Schulen zur Ernüchterung darüber
beitragen, welche angeblichen Chancen die propagierte Eigenverantwortung
zur Qualitätsentwicklung der Einzelschule
bietet, insbesondere, wenn man bedenkt, dass sich Pilotprojekte
in der Regel eines größeren
Unterstützungsangebotes bedienen können als es bei einer
späteren landesweiten Umsetzung vorhanden sein wird. Ein stimmiges
Konzept steht also weiterhin aus.
Text ist hier zum
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