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Beamtenrecht und Beamtenversorgung

 

15. November 2006
VBL - Bonuspunkte

VBL - Versicherungsnachweise 2004 beanstanden!

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), bei der die Angestellten des Landes Niedersachsen pflichtversichert sind, hat satzungswidrig für das Jahr 2004 keine Bonuspunkte gutgeschrieben.

Die VBL hat mit dem Versenden der Versicherungsnachweise für das Jahr 2004 zwar die regulären Versorgungspunkte mitgeteilt, jedoch keine Aussage über die Bonuspunkte getroffen.
Nach Auskunft der VBL sei Hintergrund, dass der Verwaltungsrat darüber keine Entscheidung getroffen habe und die Nichtberücksichtigung der Bonuspunkte zu einer Anhebung der regulären Versorgung insgesamt führen werde. Diese Aussage ist falsch, da der Wert der Punkte nicht verändert wird und somit eine Erhöhung der Ansprüche nur über die Anzahl der Punktwerte erreicht werden kann.

Anscheinend wurden den freiwillig Versicherten hingegen entsprechende Bonuspunkte für das Jahr 2004 gutgeschrieben.
Die Nichtbeschlussfassung über die Bonuspunkte bei der VBL sollte von den Versicherten beanstandet werden. Für das Jahr 2005 wird Ende diesen Jahres über die Verteilung entschieden. Bei Zugang der entsprechenden Bescheide sollten auch diese auf die Gutschrift von Bonuspunkten hin überprüft werden.


Musterschreiben ist hier als PDF-Datei verfügbar

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