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Pressemitteilungen DGB


19. Juli 2007
DGB-Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt fordert Stärkung der Verhandlungsrechte für Beamte

Verhandeln statt Verordnen


Um eine Abkehr von dem besonderen Gewaltverhältnis, das das Beamtenrecht für die Beziehung des Dienstherrn zu seinen Beamtinnen und Beamten vorsieht, herbeizuführen, schlägt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Veränderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) vor. Das einseitige Diktat soll konstruktiven Verhandlungen mit den Gewerkschaften weichen. Partnerschaft und nicht Unterordnung soll das künftige Beamtenverhältnis prägen. In einem Positionspapier haben der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes ihre Vorstellungen zu Veränderungen des NBG festgehalten.


   

Im Gespräch mit der Presse:
Jana Herzog ( Geschäftsführerin des Landesverbandes der GdP ), Eberhard Brandt (Vorsitzender der GEW Niedersachsen), Susanne Kremer ( stellvertr. Landesbezirksleiterin,ver.di Landesbezirk Nds.), Helga Papendick-Apel ( Abt.leiterin im DGB Bezirk )
   
     


Das Beamtenverhältnis ist nach wie vor davon geprägt, dass die Beschäftigungsbedingungen in obrigkeitsstaatlicher Manier einseitig festlegt werden. Der DGB fordert deshalb: „Das Beamtenrecht muss künftig inhaltlich, aber auch sprachlich von einem partnerschaftlichen Beschäftigungsverhältnis geprägt werden und nicht wie derzeit von einem besonderen Gewaltverhältnis/Sonderverhältnis.“

Das nach dem derzeit gültigen NBG vorgesehene Beteiligungsverfahren, das dem DGB und den Mitgliedsgewerkschaften nur die Möglichkeit einräumt, angehört zu werden, ermöglicht keine echten Einflussmöglichkeiten. Es ist ein Widerspruch in sich, von den Beamtinnen und Beamten u. a. immer mehr Leistung, Eigenverantwortung und Kreativität abzuverlangen, sie aber gleichzeitig zum Bittsteller zu machen, wenn es um die eigenen Belange geht.




   
   
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