19. Juli 2007
DGB-Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt
fordert Stärkung der Verhandlungsrechte für Beamte
Verhandeln statt Verordnen
Um eine Abkehr von dem besonderen Gewaltverhältnis, das das
Beamtenrecht für die Beziehung des Dienstherrn zu seinen Beamtinnen
und Beamten vorsieht, herbeizuführen, schlägt der Deutsche
Gewerkschaftsbund (DGB) eine Veränderung des Niedersächsischen
Beamtengesetzes (NBG) vor. Das einseitige Diktat soll konstruktiven
Verhandlungen mit den Gewerkschaften weichen. Partnerschaft und nicht
Unterordnung soll das künftige Beamtenverhältnis prägen.
In einem Positionspapier haben der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften
des öffentlichen Dienstes ihre Vorstellungen zu Veränderungen
des NBG festgehalten.
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Im Gespräch mit der Presse:
Jana
Herzog ( Geschäftsführerin
des Landesverbandes der GdP ), Eberhard Brandt (Vorsitzender
der GEW Niedersachsen), Susanne Kremer ( stellvertr. Landesbezirksleiterin,ver.di
Landesbezirk Nds.), Helga Papendick-Apel ( Abt.leiterin im DGB
Bezirk ) |
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Das Beamtenverhältnis ist nach wie vor davon geprägt,
dass die Beschäftigungsbedingungen in obrigkeitsstaatlicher
Manier einseitig festlegt werden. Der DGB fordert deshalb: „Das
Beamtenrecht muss künftig inhaltlich, aber auch sprachlich
von einem partnerschaftlichen Beschäftigungsverhältnis
geprägt werden und nicht
wie derzeit von einem besonderen Gewaltverhältnis/Sonderverhältnis.“
Das nach dem derzeit gültigen NBG vorgesehene Beteiligungsverfahren,
das dem DGB und den Mitgliedsgewerkschaften nur die Möglichkeit
einräumt, angehört zu werden, ermöglicht keine echten
Einflussmöglichkeiten. Es ist ein Widerspruch in sich, von den
Beamtinnen und Beamten u. a. immer mehr Leistung, Eigenverantwortung
und Kreativität abzuverlangen, sie aber gleichzeitig zum Bittsteller
zu machen, wenn es um die eigenen Belange geht.