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27. Januar 2006
Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover

Darf die Landesschulbehörde ursprünglich als Grund- und Hauptschullehrer ausgebildete Bewerber ausschließen?

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt die Verfahren zweier Lehrer, die ursprünglich die Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen erworben hatten, inzwischen als Realschulkonrektoren tätig sind und sich erfolglos um Realschulrektorenstellen beworben haben.
Die betroffenen Kollegen berufen sich auf eine zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Änderung des Laufbahnrechts, mit der die bisherige Laufbahn des Lehramtes an Grund- und Hauptschulen geschlossen und eine neue Laufbahn für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen eingerichtet wurde. Dabei wurden die Lehrkräfte in der geschlossenen Laufbahn in die neue Laufbahn überführt. Die Landesschulbehörde hält es - nachdem die Verwaltungspraxis zunächst eine andere war - für rechtmäßig, frei werdende Funktionsstellen an Realschulen nur mit Bewerbern zu besetzen, die eine durch Prüfung erlangte Befähigung für das Lehramt an Realschulen besitzen.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 19.01.2006 entschieden, dass der Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren rechtswidrig war.




 

 

 






   
   
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